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Wegen Kompetenz-Wirrwar stellt die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung ihre Untersuchungen zu zwei schweren Havarien ein. Es handelt sich um die[ds_preview] Unfälle der Fähre »Norman Atlantic« auf ihrer Reise von Igoumenitsa nach Ancona und des Kreuzfahrtschiffs »Costa Concordia« vor der Küste der Toskana. Das BSU beklagt, dass die Arbeit mit den Behörden Italiens und Griechenlands durch die Staatsanwaltschaft in Italien massiv behindert worden sei. Den Experten sei es im Fall der »Norman Atlantic« zu keinem Zeitpunkt möglich gewesen, sich ungehindert und frei auf dem Schiff zu bewegen. Der Zugang zu relevanten Orten wie Maschinen- oder Notdieselraum sei beschränkt oder verboten gewesen. Die Deutschen waren zur Teilnahme verpflichtet, weil sich Deutsche unter den Todesopfern befanden. Die Wurzel des Problems liege in der italienischen Rechtslage, konstatiert das BSU. Weil das Strafverfahren Vorrang habe, werde eine objektive technische Unfalluntersuchung unmöglich gemacht.m