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Das »Innovationsforums Planungsbeschleunigung« des Bundesverkehrsministeriums hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die deutschen Seehäfen begrüßen den Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Infrastrukturprojekten.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) setzt s[ds_preview]ich für eine Vereinfachung des Planungs- und Umweltrechts unter Wahrung des notwendigen Interessensausgleichs ein und begrüßt daher den 82-seitigen Bericht und die Schwerpunkte der Strategie. Der ZDS fordert die Regierungen von Bund und Ländern nun dringend auf, die Empfehlungen der Experten in ihre Arbeitsprogramme aufzunehmen.

Für eine zügigere Planung und Genehmigung von Verkehrsprojekten sollen nach den Vorstellungen des Innovationsforums Maßnahmen in den Bereichen Zusammenarbeit und Wissenstransfer, Verfahrensabläufe, gerichtliche Zuständigkeiten, Digitalisierung der Infrastrukturplanung, umweltfachliche Prüfungen und europäisches Umweltrecht sorgen.

Wie auch im aktuellen ZDS-Positionspapier zum Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht  wird im Abschlussbericht im Hinblick auf das europäische Umweltrecht die Überarbeitung und Aktualisierung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie sowie der zur Überprüfung im Jahr 2019 anstehenden Wasserrahmenrichtlinie gefordert. Darüber hinaus findet auch die Forderung des ZDS zur Einführung einer Präklusionsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP-Richtlinie Einzug in den Katalog des Planungsbeschleunigungsforums.

Nutzung  vereinfachter Verfahren

Die Handlungsempfehlungen umfassen zudem Maßnahmen wie die stärkere Nutzung  vereinfachter Verfahren und den Verzicht auf bestimmte Genehmigungsschritte, die Vereinheitlichung von Standards für Planungsunterlagen und die Ermöglichung projektübergreifender Flächenbereitstellung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Das Forum empfiehlt für eine hinreichende Personalausstattung bei den Vorhabensträgern, den Genehmigungsbehörden und dem Bundesverkehrsministerium zu sorgen.

Das BMVI hat heute außerdem seine »Strategie Planungsbeschleunigung« vorgestellt. Sie sei die Grundlage, um Planungs- und Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte zu verkürzen. Nächster Schritt sei ein Planungsbeschleunigungsgesetz, das in der kommenden Legislaturperiode vorgelegt würde.

»Zentraler Bestandteil der Standortpolitik Deutschlands«

Schwerpunkte der Strategie sind mehr Digitalisierung, vereinfachte Verfahren und praktikables Umweltrecht. So sollen beispielsweise Artenschutzlisten aktualisiert werden, damit die tatsächlich gefährdeten Arten effektiv geschützt werden. Der ZDS empfiehlt, neben der Aktualisierung der Flora-Habitat-Richtlinie auch die Modernisierung der Wasserrahmenrichtlinie in die Strategie aufzunehmen.

Politik und Verwaltung sollten aus Sicht des Hafenverbands das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht ausdrücklicher als bisher als einen zentralen Bestandteil der Wirtschafts- und Standortpolitik Deutschlands betrachten.