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Um der wachsenden Bedeutung der Offshore-Windenergie Rechnung zu tragen, stellt sich das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in diesem Bereich organisatorisch neu auf. Eine eigene Abteilung bündelt die entsprechenden Aufgaben.

Am 1. Oktober nahm die neue Fachabtei[ds_preview]lung »Ordnung des Meeres« ihre Arbeit auf, deren Gründung durch neue gesetzliche Vorgaben nötig geworden war.Das Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) hatte dem BSH mit Wirkung zum 1. Januar 2017 zwei neue umfangreiche Aufgaben zugeordnet: Die Erstellung eines Flächenentwicklungsplans für Offshore-Windenergieanlagen und die Voruntersuchung von Flächen, die für eine Errichtung solcher Anlagen geeignet sind. BSH-Präsidentin Monika Breuch-Moritz hatte eine Umstrukturierung in einem HANSA-Interview bereits im Frühjahr angekündigt, nun wurden Fakten geschaffen.

 

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Nico Nolte übernimmt die neue Offshore-Abteilung beim BSH (Foto: BSH)

Die Abteilungsleitung übernimmt der bisher für Offshore-Aufgaben zuständige Referatsleiter Nico Nolte, teilte das BSH jetzt mit. Die bisherigen Aufgaben zur Offshore-Windenergie und Raumordnung auf See gehen in der neuen Abteilung »O« auf. Diese gliedert sich in vier Referate mit den Aufgabengebieten: Räumliche Planung, Voruntersuchung von Flächen, Planfeststellung sowie Prüfung und Überwachung von Bau und Betrieb der Offshore-Windparks.

Für ihre Aufgaben greift die neue Abteilung »Ordnung des Meere«s auf die thematisch breit aufgestellten Fachbereiche zu. Das betreffe unter anderem die ozeanographische und meereschemische Expertise und Daten, die Nutzung von schiffsgebundenen Aufgaben sowie die Herstellung von Seekarten für Offshore-Windparks, heißt es.

Wirtschaftliche Bedeutung wächst

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Foto: Senvion

»Die neu eingerichtete Abteilung trägt dem stetig zunehmenden Umfang der Aufgaben im Bereich der Offshore-Windenergie und deren wirtschaftlicher Bedeutung Rechnung«, so die Unterbehörde des Bundesverkehrsministeriums. Die Offshore-Windenergie gehöre zum Ziel der Bundesregierung, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis zum Jahr 2035 auf 55 bis 60 % auszubauen. Dafür müssen im Bereich der Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2020 6.500 MW und bis zum Jahr 2030 15.000 MW Windenergieleistung erbracht werden. Derzeit sind in der deutschen AWZ mehr als 1020 Anlagen mit mehr als 4.600 MW am Netz, mehr als 5.200 MW sind im Bau, installiert oder bereits in Betrieb. Bereits 2001 genehmigte das BSH mit »alpha ventus« den ersten Offshore-Windpark in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone.