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Der Schifffahrtsbranche bleibt der Emissionshandel im Rahmen des Europäischen Emissionshandelssystems ETS vorerst erspart. Dies beschloss das EU-Parlament im Rahmen der ETS-Reform.

Stattdessen will die EU es der Internationalen Schifffahrtsorganisation IMO überlassen, bis 2023 ei[ds_preview]nen Aktionsplan vorzulegen und den CO2-Ausstoß im internationalen Schiffsverkehr nachhaltig zu verringern. Nur wenn Fortschritte nach Ansicht der EU ausbleiben, wolle man handeln.

Reedereien und Schifffahrtsverbände, unter anderem die Internationale Schifffahrtskammer ICS, begrüßen die Entscheidung. Man halte das ETS für ein unangemessenes Mittel zur Emissionsregulierung für eine Branche wie die Schifffahrt. Zum einen sei der Nutzen beschränkt, da es nur auf den Streckenabschnitten gelten würde, auf denen ein Hafen in der EU angefahren wird. Zum anderen fürchtet man Nachteile gegenüber asiatischen Reedereien, da deren Transportvolumen in der EU sehr gering sei. Hinzu käme ein immenser Verwaltungsaufwand, denn zehntausende Schiffe, betrieben von zum Teil kleinen und mittelständischen Reedereien, müssten in ein kompliziertes und umstrittenes System integriert werden.

Das Konzept der marktbasierten Maßnahmen (MBMs) zur Regulierung des Schadstoffausstoßes, zu denen auch der Emissionshandel gehört, wird von der Branche abgelehnt. Sollte dennoch eine Entscheidung zugunsten einer solchen Maßnahme fallen, hoffe man, dass anstatt des Emissionshandels internationale Treibstoffabgaben eingeführt werden, so Simon Bennett, Strategiedirektor der ICS.