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Seit dem 18. Januar müssen Reedereien auf ihren Schiffen in der internationalen Fahrt zwei neue Versicherungsnachweise an Bord haben, die hohe Bedeutung für Seeleute haben
Eine Versicherung muss die finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abdecken, die andere den Schutz von Seeleuten für den Fall[ds_preview] des Zurücklassens durch ihren Reeder.

Der Grund für die neuen Versicherungspflichten ist eine Änderung des internationalen Seearbeitsübereinkommens (Maritime Labour Convention, MLC), die am 18. Januar in Kraft getreten ist. Die Neuerungen sollen die Rechte der Seeleute verbessern und ihnen einen finanziellen Basisschutz für den Fall eines Arbeitsunfalls oder des Zurücklassens geben.

Der Begriff »Zurücklassen« (engl.: abandonment) ist in der MLC weit gefasst. So gelten Seeleute schon dann als zurückgelassen, wenn ein Reeder etwa zwei Monate lang keine Heuern zahlt oder die Heimschaffungskosten nicht übernimmt. Wann eine Zurücklassung vorliegt, welches Haftungsrisiko von der Versicherung abgedeckt werden muss und welche Inhalte die Versicherungsbescheinigung haben muss, regelt die MLC (siehe Infokasten). Neu ist, dass betroffene Seeleute im Versicherungsfall einen Direktanspruch gegen den Versicherer des Reeders haben.

Die beiden Versicherungsnachweise gegen die Folgen des Zurücklassens und von Arbeitsunfällen müssen an Bord aller Schiffe ausgehängt werden, die ein Seearbeitszeugnis haben. Seit dem 18. Januar überprüfen Besichtiger bei Flaggenstaat- und Hafenstaatkontrollen, ob die Bescheinigungen vorhanden sind und ob sie alle erforderlichen Daten enthalten. Die meisten P&I-Versicherer haben die erforderlichen Versicherungsbescheinigungen an ihre Kunden verschickt. Reedereien sollten darauf achten, dass in den Bescheinigungen derselbe Reeder eingetragen ist wie im Seearbeitszeugnis. Wird nämlich im Versicherungsnachweis zum Beispiel die Einschiffs-KG eingetragen, im Seearbeitszeugnis dagegen aber der Vertragsreeder, sind unnötige Diskussionen oder sogar Mängelpunkte vor allem bei Hafenstaatkontrollen vorprogrammiert. Trotz gegenteiliger Beteuerungen mancher P&I-Versicherer sind der Wortlaut und der Sinn der MLC in diesem Bereich eindeutig.

Reedereien mit Handelsschiffen unter deutscher Flagge haben es einfacher und müssen sich nur um die Zurücklassungs-Versicherung kümmern. Für die Absicherung im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sorgt nämlich schon seit fast 130 Jahren die deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Die BG Verkehr hat die erforderlichen Versicherungsbescheinigungen an die Reedereien übermittelt.


Christian Bubenzer, BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit/Ship Safety Division, Hamburg, Mail: christian.bubenzer@bg-verkehr.de