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Müssen Ladungseigner und ihre Versicherer im Falle einer Schiffsentführung für die laufenden Betriebskosten unter Havarie-Grosse mit aufkommen oder nicht[ds_preview]? Der Streit darüber entzündete sich infolge der Verschleppung des deutschen LPG-Tankers »Longchamps« vor der somalischen Küste vor mehr als acht Jahren.

Die Auseinandersetzung darüber zwischen dem Charterer Mitsui & Co und der Beteiligungsgesellschaft LPG Tankerflotte der MPC Capital geht in Kürze wohl in die entscheidende Runde. Nach Angaben der Association of Average Adjusters (AAA) in London kommt die Sache voraussichtlich im September vor den obersten britischen Gerichtshof (Supreme Court). Zuzüglich der getätigten Lösegeldzahlung hatte der seinerzeit mit der Sache betraute Dispacheur auch 180.000$ Schiffsbetriebskosten in die Havarie-Grosse-Kosten mit aufgenommen. Sein Argument: Diese Kosten fielen während der Lösegeldverhandlungen mit den Piraten an, wodurch die Lösegeldforderung zum Vorteil von Schiff und Ladung von 6 Mio. $ auf 1,85 Mio. $ abgesenkt werden konnte.

In erster Instanz hatte der Reeder Recht bekommen, in zweiter Instanz setzte sich dann aber die Ladungsseite durch. Auch viele Dispacheure sähen die Einbeziehung der Betriebskosten kritisch, weil es sich dabei eher um einen Verzögerungsschaden handele, heißt es bei der AAA.