Print Friendly, PDF & Email

Der verladenden Wirtschaft e[ds_preview]ntstehen im Zuge der Hanjin-Insolvenz Aber-Millionen Dollar an Schäden durch Transportunterbrechungen und Einbehaltung ihrer Frachtgüter durch Gläubiger der siebtgrößten Containerreederei aus Korea. Viele Fragen bleiben derzeit ungeklärt.

Einen Teil der Kosten und Schäden können Ex- und Importeure wohl von ihren Warentransportversicherern erstattet bekommen. Inwieweit und wofür genau die Assekuranz einspringen wird, ist aber noch völlig unklar. Das wurde auf dem Jahreskongress der Transportversicherungsverbände – der International Union of Marine Insurance (IUMI) – diese Woche in Genua deutlich.

»Wir sind nicht für Insolvenzfälle zuständig, sondern für physische Warenverluste und Schäden an Ladungen«, umriss Nick Derrick, Vorsitzender des Cargo-Komitees der IUMI, ganz grob die Position der Warentransportversicherer in dieser Sache. Vertreter einiger deutscher Versicherungen und Assekuradeure sowie der britischen Versicherungsbörse Lloyd’s of London haben der HANSA gegenüber bestätigt, dass inzwischen zahlreiche Kunden Verlustschäden gemeldet hätten. In vielen Fällen dürfte die Ladung mit erheblicher Verspätung oder nur gegen Zahlung von Extragebühren an Hafenterminals, die von Hanjin kein Geld für die Abfertigung gesehen haben, zugestellt werden.

»Wir sind nicht für Insolvenzfälle zuständig, sondern für physische Warenverluste und Schäden an Ladungen«
Nick Derrick, Vorsitzender Cargo-Komitee IUMI

Zwar haften die Warentransportversicherer in der Regel nicht für Verspätungsschäden und Zusatzkosten, die aus einer Carrier-Insolvenz herrühren. Für einige Produktkategorien wie verderbliche Ware (Frucht, Milchprodukte etc.) oder Textilien/Saisonware dürften in vielen Fällen aber Sonderbedingungen vereinbart worden sein. Ein Verderb der Güter oder ein Lieferauswahl etwa bei Herbstmode, die später nicht mehr in den Verkauf gehen kann, wären dann wohl gedeckt.

Sollten sich drohende Schäden durch Extrazahlungen zur Freigabe der Güter abwenden oder vermindern lassen, könnten solche Aufwendungen unter den deutschen Bedingungen (DTV-Güter 2000) ebenso unter den Versicherungsschutz fallen.

Ungünstig ist die Situation für verladende Kunden, deren Güter auf arrestierten Hanjin-Schiffen festsitzen. Nach den deutschen Standardbedingungen sind Schäden oder Kosten durch einen ordnungsgemäßen Schiffsarrest wegen des Eingriffs »von hoher Hand« ausgeschlossen, heißt es. Auch die Umladung und Weiterbeförderung der Ladung mit einem anderen Schiff dürften Kunden wohl kaum rückerstattet bekommen, da die deutschen Versicherungsbedingungen solche Kosten nur in Folge eines Versicherungsfalls (z.B. Schiffshavarie) decken.

In der Branche stellt man sich auf langwierige juristische Verfahren ein, um diverse Haftungsfragen zu klären. »Im Grunde wissen wir alle noch nicht, was da auf uns zukommt«, sagte ein Underwriter einer großen US-Versicherung.