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Bedauern und Kritik dominier[ds_preview]en die Reaktionen in Hamburg auf das Urteil zur Elbvertiefung. Gefordert wird schnelles Handeln von den Planern.

HPA sieht sich bestätigt

Jens Meier HPA
Jens Meier (Foto: HPA)

»Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit seinem heutigen Urteil die Notwendigkeit der Fahrrinnenanpassung ausdrücklich unterstrichen«, interpretiert Jens Meier, Geschäftsführer der Hamburg Port Authority (HPA) das Urteil. Nun gehe es noch darum, das Verfahren zu ergänzen. »Wir konzentrieren uns jetzt darauf, die Fragen zu möglichen Schwankungen beim Salzgehalt der Elbe zu klären und im Rahmen der habitatschutzrechtlichen Verträglichkeitsprüfung auch Anforderungen an zusätzliche Ausgleichsflächen in den Planungen zu berücksichtigen«, so Meier.

»Endlich Rechtssicherheit«

Frank Horch
Frank Horch ist überzeugt, dass die Elbvertiefung kommt (Foto: Senat Hamburg)

Die  Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Hamburgs Wirtschaftssenator Frank Horch kommentiert die Entscheidung des Gerichts: »Wir haben jetzt endlich Rechtssicherheit. In der Sache haben wir Recht bekommen. Doch auch wenn wir jetzt  wegen gestiegener Anforderungen des Umweltrechts abermals die Genehmigungsgrundlagen ergänzen müssen, gibt es keinen Zweifel daran, dass die Fahrrinnenanpassung kommen wird.« Die erörterten Rechtsfragen betrafen laut dem Senat teilweise rechtliches Neuland. Es werde jetzt erstmalig nachzulesen sein, wie deutschlandweit der Rechtsrahmen für Gewässerbewirtschaftung und Gewässerschutz anzuwenden sei. »Die heutige Entscheidung kostet leider noch einmal Zeit. Nun werden wir so schnell wie möglich die nächsten Schritte planen und umsetzen«, erklärt Horch.

HHLA erwartet schnelles Handeln

Angela Titzrath
Angela Titzrath, neue Vorstandschefin der HHLA (Foto: HHLA)

»Nach dem langwierigen Verfahren und angesichts des harten Wettbewerbs zwischen den wichtigen europäischen Häfen hätte ich mir ein Ergebnis gewünscht, das nicht weitere zeitliche Verzögerungen bei der Fahrrinnenanpassung der Elbe zur Folge hat«, sagt Angela Titzrath, Vorstandsvorsitzende der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA). Man erwarte, dass bestehende Unsicherheiten möglichst schnell beseitigt würden. »Ich kann verstehen, dass sich viele Menschen, die im oder für den Hafen arbeiten, nach dieser Entscheidung Sorgen machen. Deshalb möchte ich betonen: Der Hamburger Hafen geht in keine ungewisse Zukunft. Für ihn sprechen viele besondere Qualitäten: seine gute Hinterlandanbindung, seine Ausstattung mit moderner Technik, seine hohe Abfertigungsqualität und nicht zuletzt seine leistungsbereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter«, gibt sich Titzrath überzeugt.

»Deutschland verspielt Wettbewerbsvorteile«

So klagt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) über die weitere Verfahrensverzögerung. Frank Dreeke, Präsident des ZDS: »Die Planungsbehörden sind nunmehr gefordert, die vom Gericht aufgezeigten Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens zügig zu beheben. Der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland ist auf bedarfsgerecht ausgebaute Seewege angewiesen.« Darüber hinaus sei die lange Verfahrensdauer zu kritisieren. Die Politik müsse dafür sorgen, dass wichtige Infrastrukturprojekte schneller zustande kämen. »Mit Verfahren, die über 15 Jahre dauern, verspielen wir unsere Wettbewerbsvorteile. Die Europäische Union, Bund und Länder müssen das Planungs- und Umweltrecht reformieren«, fordert Dreeke.

Wegweisendes Urteil für die gesamte Hafenbranche

Nationaler MAritimer Koordinator Uwe Beckmeyer
Uwe Beckmeyer (Foto: spdfraktion)

Der Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, erklärt: »Das heutige Urteil ist wegweisend für die gesamte deutsche und europäische Hafenbranche. Es fordert die Vereinbarkeit von Ausbauplanungen für Häfen mit Naturschutz ganz konkret ein und hat damit auch Auswirkungen auf künftige Planungen.« Für die Wettbewerbsfähigkeit des Hamburger Hafens, aber auch der deutschen Häfen insgesamt, komme es jetzt darauf an, die geforderten Nachbesserungen schnell und konsequent umzusetzen. Die Elbvertiefung sei ein ganz zentrales Infrastrukturprojekt, damit der Hamburger Hafen auch in Zukunft im internationalen Wettbewerb bestehen könne. Gleiches gelte auch für die Weser und die Bremischen Häfen.

»Vertrauensverlust in den Hafen«

Der Verein Hamburger Spediteure e.V. (VHSp) äußert sich enttäuscht. »Auch wenn es begrüßenswert ist, dass nahezu alle von den klagenden Umweltverbänden vorgetragenen Einwände vom Gericht als unbegründet abgewiesen wurden, überwiegt doch die Enttäuschung darüber, dass der Schierlings Wasserfenchel schützenswerter sein soll, als die Zukunftsfähigkeit einer der bedeutendsten Wirtschaftsbereiche Deutschlands, und damit die Arbeitsplätze tausender Arbeitnehmer«, so der Vorsitzer des VHSp, Johan P. Schryver. Die erneute Verzögerung zeige, dass die bürokratischen Hürden für Infrastrukturprojekte in Deutschland inzwischen standort- und damit arbeitsplatzgefährdende Dimensionen angenommen hätten. Erst nach Abschluss der Fahrrinnenanpassung werde sich zeigen, wie nachhaltig der Vertrauensverlust in den Hafen Hamburg durch die jahrelangen Verzögerungen tatsächlich sein werde.

Schiffsmakler fordern Konsequenzen

Mit Bedauern nehmen die Hamburger Schiffsmakler die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wahr. »Es ist schon sehr traurig, dass es nicht mehr gelingt, für die Zukunft des Hamburger Hafens wichtige Projekte aufgrund komplexer Rechtsvorgaben sauber zu planen und zeitnah umzusetzen«, sagte der Vorsitzende der Vereinigung Hamburger Schiffsmakler und Schiffsagenten (VHSS), Christian Koopmann. Die erneute Verzögerung sollte aus Sicht der VHSS daher auch dazu genutzt werden, um die Prozesse der an der Planung Beteiligten kritisch zu hinterfragen.

Lotsenbru?derschaft Elbe bedauert Entscheidung

»Die heutige Gerichtsentscheidung wirft uns um viele Jahre zuru?ck. Diese Hängepartie bei ständig wachsenden Schiffsgrößen auf der Elbe ist extrem schwierig und schädigt den Standort Hamburg«, sagt Ben Lodemann, Ältermann der Lotsenbru?derschaft Elbe. Der Bund müsse seine Pläne fu?r die Fahrrinnenanpassung schnellstens gerichtsfest u?berarbeiten und ein Sofortprogramm auflegen, um auf der Elbe fu?r mehr Sicherheit zu sorgen. Sonst sei zu erwarten, dass Hamburg eine weitere Abwanderung der Ladungsströme aufgrund der nun nicht erfolgenden Fahrrinnenanpassung erleben werde.

Hafenwirtschaft fordert Aktionsprogramm

Die heute verkündete Entscheidung des BVerwG ist bedauerlich und stellt durch die weitere Verzögerung nicht nur den Hafen Hamburg, sondern die gesamte deutsche Wirtschaft vor weitere Herausforderungen, heißt es beim Unternehmensverband Hafen Hamburg (UVHH). Um die negativen Folgen für den Hafen, die Beschäftigten und den Metropolstandort Hamburg/Norddeutschland so gering wie möglich zu halten, muss ein gemeinsames Aktionsprogramm mit Hafenwirtschaft, Hafenverwaltung und Politik entwickelt werden. Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg:
»Gemeinsam und im engen Schulterschluss mit der Hafenverwaltung und der Politik müssen bis zur Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses alle Potentiale ausgeschöpft werden, damit der Hafen Hamburg als größter deutscher und einer der bedeutendsten europäischen Seehäfen auch weiterhin in der 1. Liga mitspielt.«

»Schicksalsfrage für den Hafen«

»Die Frage ist, wie zeitnah die Auflagen erfüllt werden können. Die Antwort darauf entscheidet über das Schicksal unseres Hafens«, sagt Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg. »Das zähe, 15 Jahre dauernde Ringen zeigt für mich, wie wichtig eine grundlegende Reform des gesamten deutschen Planungsrechts ist.«

Fahrrinnenanpasssung bleibt dringend geboten

»Hamburg darf jetzt nicht aufgeben. Wir wünschen uns, dass die notwendigen behördlichen Genehmigungen zügig und vor allem rechtssicher ausgearbeitet werden«, so Hans Fabian, Präsident des AGA Unternehmensverbandes. Nach reiflicher Abwägung sehe der norddeutsche Groß- und Außenhandel eine zügige Fahrinnenanpassung der Elbe als dringend geboten, um Deutschlands Position im Welthandel nicht weiter zu beschädigen.

»Verbandsklagerecht gehört auf den Prüfstand«

»Die Politik in Norddeutschland wie in Berlin wird sich fragen lassen müssen, ob das Verbandsklagerecht in seiner jetzigen Form Bestand haben kann. Die aktuellen Initiativen aus dem Bundesverkehrsministerium zur Verkürzung des Instanzenweges bei möglichen Klagen gegen norddeutsche Autobahnprojekte weisen hier in die richtige Richtung. Insbesondere sollte diskutiert werden, wie die Klagebefugnis grundsätzlich nur auf diejenigen beschränkt werden kann, die in eigenen Rechten verletzt werden und deren Einwände nicht bereits im Planungsverfahren entkräftet werden konnten«, erklärt Nico Fickinger, Hauptgeschäftsführer von Nordmetall.

Umweltverbände fordern Hafenkooperation

»Die Planungsbehörden wären gut beraten, das Umweltrecht endlich ernst zu nehmen«, kommentieren die Umweltverbände BUND, NABU und WWF. Über den konkreten Fall hinaus sei dieses Urteil bedeutsam für die Beachtung der deutschen und europäischen Naturschutzvorschriften auch bei großen Infrastrukturplanungen. Das frühere »Wegwägen« von Naturschutzbelangen führe nach heutiger Rechtslage zum Scheitern von Planungen. Die Umweltverbände favorisieren eine Kooperation der drei norddeutschen Seehäfen Hamburg, Bremerhaven und Wilhelmshaven als »ökologisch und volkswirtschaftlich beste Lösung«. Es sei unverantwortbar, die Elbe für wenige Großcontainerschiffe weiter zu zerstören, während der für über 1 Mrd. € gebaute Jade-Weser-Port keinerlei Tiefgangsbeschränkungen habe, aber nur zu rund 20 % ausgelastet sei.