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TÜV Nord ist jetzt Benannte Stelle für die Zertifizierung von Brandschutzausrüstungen und Rettungsmitteln auf Schiffen. Die Zertifizierung gilt in der gesamten Europäischen Union.

Damit können laut dem Unternehmen Hersteller nun Audits oder Prüfungen unter dem Dach der TÜV Nord G[ds_preview]roup kombinieren, um schneller auf den Markt zu kommen oder Kosten für Zertifizierungen zu reduzieren.

Schiffe, die unter der Flagge eines EU-Mitgliedsstaates fahren, müssen Brandschutzausrüstungen und Rettungsmittel mit sich führen, die nach der europäischen Schiffsausrüstungsrichtlinie 2014/90/EU (MED) zugelassen sind. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat die Zertifizierungsstelle SEECERT von TÜV Nord jetzt als Konformitätsbewertungsstelle für die Zulassung von Brandschutzausrüstungen und Rettungsmittel benannt. Damit können nun die Zertifikate nach den jeweils erforderlichen Modulen und erforderliche Brandprüfungen aus einer Hand angeboten werden: Die Brandprüfungen gemäß 2010 FTP Code (Resolution MSC.307(88)) der International Maritime Organization IMO werden von DMT, einem Tochterunternehmen der TÜV Nord Group durchgeführt; die Zulassung nach MED-Richtlinie erfolgt durch die TÜV Nord-Zertifizierungsstelle SEECERT.

»Wir stellen aktuell ein großes Interesse im Markt fest, denn für die Hersteller von Schiffsausrüstung bedeutet das neue Angebot einen klaren Vorteil: Wir können den Zulassungsprozess verschlanken und damit zeitlich optimieren, da wir Prüfungen und Audits bündeln und eng aufeinander abstimmen können«, erläutert Tobias Nelke, Leiter der Zertifizierungsstelle SEECERT bei TÜV Nord.

Tuv nord zertifizierungNach erfolgreicher Zulassung werden die Produkte mit dem »Steuerrad«-Konformitätszeichen (wheel mark) gekennzeichnet. Diese könnten dann im gesamten EU-Raum ohne weitere nationale Zulassung an Bord von EU-Schiffen verwendet werden, so TÜV Nord. Die Zulassung gelte für eine befristete Zeit, zum Beispiel für fünf Jahre. Sie könne ohne erneuten Test verlängert werden, solange es keine Veränderungen an dem jeweiligen Prototyp des Ausrüstungsgegenstandes und keine Änderung der Anforderungen durch die entsprechende Richtlinie gegeben habe. Eine Prüfung der brandschutztechnischen Eigenschaften gemäß 2010 FTP-Code müsse spätestens alle 15 Jahre wiederholt werden.