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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ha[ds_preview]t die Weservertiefung für rechtswidrig erklärt. Als Begründung wurde ein Verstoß der Planfeststellung gegen wasserrechtliche Vorgaben und Naturschutzvorschriften genannt.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht hätten die Vertiefung von Außen- und Unterweser in mehrere Planungsabschnitte unterteilt und die Auswirkungen auf die Umwelt einzeln untersucht werden müssen. »Nach dem langen Vorlauf haben wir mit dieser Entscheidung rechnen müssen. Allerdings wird die Planung für die Weservertiefung für die drei Bestandteile der Planung – Außenweser, Weser bis Brake und bis Bremen – bereits überarbeitet, um Planungsfehler zu beheben und nicht allzu viel Zeit zu verlieren«, sagte Niedersachsen Wirtschaftsminister Olaf Lies. Er sei weiter ohne Einschränkung für das Vorhaben, denn die Vertiefung sei für Bremerhaven und auch für die Häfen in Nordenham und Brake. Deshalb sei die geplante Vertiefung von 90 cm notwendig, um die beiden Häfen im Rahmen des weltweiten Rohstoff- und Agrarhandels zukunftsfähig zu machen, so Lies weiter.

Gänzlich aufgehoben wird der Planfeststellungsbeschluss aber nicht, weil die Mängel behoben werden könnten, heiß es. »Die jetzt eingetretene zeitliche Verzögerung ist bedauerlich, aber damit werden wir umgehen können«, ergänzte Lies.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V. (ZDS) bedauerte das Urteil. »Sowohl das Nationale Hafenkonzept als auch der Bundesverkehrswegeplan sehen diese Maßnahme vor«, sagte Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus. Der ZDS setze darauf, dass die vom Gericht festgestellten Mängel im Rahmen eines Planergänzungsverfahrens schnellstmöglich beseitigt würden.

Der ZDS erneuert in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer Aufstockung des Fachpersonals in den Planungsbehörden, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Flankierend dazu benötigt man eine Verschlankung des Umwelt- und Planungsrechts, um nationale Infrastrukturvorhaben zukünftig unter Abwägung aller rechtlichen Gesichtspunkte in einem überschaubaren Zeitraum realisieren zu können.