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Mit der Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge wurden die Diplomstudiengänge abgeschafft. Auch die maritime technische Ausbildung ist davon betroffen, denn noch haben nicht alle Hochschulen die Umstellung vollzogen.

1. Rückblick

1.1 Ausbildung im Schiffbau und Schiffsmaschinenbau (1830)

Holz war rund 3.000 Jahre lang das dominierende Baumaterial[ds_preview] für Schiffe. Mit der Kompositbauweise (Eisenprofile und Beplankung aus Holz) erfolgte ab 1820 der Übergang vom Holz- zum Eisen- und Stahlschiffbau und von der handwerklichen zur industriellen Herstellung. Auf der Neptun-Werft in Rostock entstanden die ersten in Deutschland gebauten seegehenden eisernen Schiffe, die von einem Propeller angetrieben wurden. Ab dieser Zeit genügte die ursprünglich rein handwerkliche Ausbildung im Schiffbau nicht mehr den schnell steigenden Anforderungen [1].

Gegen Ende des 18. Jahrhunderts entstanden in Deutschland höhere Gewerbeschulen und wenig später polytechnische Schulen, die in zwei- bis dreijährigen Kursen technische und höhere technische Ausbildungen anboten [1, 2]. Mit den zunehmenden mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen ergab sich eine Teilung der Ingenieur­ausbildung, die bis heute erhalten geblieben ist. Unter dem Einfluss von Christian P. W. Beuth wurden 1830 in Grabow die ersten Schiffbaumeister in Deutschland ausgebildet. Diese Schiffbauschule übersiedelte 1861 an das Königliche Gewerbeinstitut nach Berlin, der späteren Hochschule Charlottenburg, heute TU-Berlin (Abb. 1). Hier wurden diplomierte Schiffbauingenieure ausgebildet, ebenso in Danzig (1904), in Rostock (1951) und in Duisburg. 1852 wurde an der Gewerbeschule Hamburg eine »Class für Schiffbaulehre« eingerichtet. Hier wie auch ab 1895 in Bremen, 1904 in Kiel und ab 1954 in Duisburg wurden graduierte Schiffbauingenieure ausgebildet [2, 3].

1.2 Schifffahrt, Ausbildung zum nautischen Schiffsoffizier (1749)

Die erste öffentliche deutsche Naviga­tionsschule wurde 1749 in Hamburg gegründet, andere Küstenstädte folgten (Abb. 2). Die nautische Laufbahn führte nach einer praktischen Ausbildung zum Matrosen, nach Besuch der Navigationsschule zum Steuermann und mit einer weiteren Steuermanns-Fahrzeit zum Kapitän. 1925 wurden einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften für die deutsche Seeschifffahrt in Kraft gesetzt. Die Bezeichnung Navigationsschule wurde in Seefahrtschule geändert [3, 4]. Ab 1968 galt in den Fachschulbereichen die Bezeichnung »Fachschule für Seefahrt« bzw. bei den Fachhochschulen die Bezeichnung »Fachhochschule für Seefahrt«. Heute gibt es in Bremen, Bremerhaven, Cuxhaven, Elsfleth (Abb. 4), Flensburg, Leer und Rostock-Warnemünde Fachschulen oder Fachhochschulen, die zum nauti­schen Schiffsoffizier ausbilden und entsprechende Patente erteilen [3, 4]. Vor­aussetzung ist ein Vorpraktikum bzw. eine Assistentenfahrtzeit oder eine Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (Abb. 3).

1.3 Schifffahrt, technische Ausbildung zum Seemaschinisten (1880) und Schiffsingenieur (1910)

Die technische Ausbildung war eng mit der Entwicklung der Übersee-Dampfschifffahrt verbunden, die um 1820 begann. Bis 1880 wurden die Dampfmaschinenanlagen von Schlossern, Kesselschmieden und anderem handwerklich vorgebildetem Personal bedient und gewartet. Der 1874 bei gutem Wetter erfolgte Zusammenstoß der Dampfschiffe »Borussia« und »Sirius« in der Ostsee, bei dem die »Borussia« sank, führte 1878 neben der Errichtung von Seeämtern zur Untersuchung von Seeunfällen auch zum Gesetz zur Einführung von Prüfungen für Seemaschinisten [5]. Es wurden, abhängig von den Fahrtbereichen, Befähigungszeugnisse (Patente) Dritter, Zweiter und Erster Klasse für die Leitung der Maschinenanlagen vorgeschrieben. Dieses Gesetz trat 1880 in Kraft und sah schriftliche, mündliche und praktische Prüfungen vor. Daraufhin wurden Maschinistenschulen gegründet, und um 1900 gab es zehn dieser öffentlichen Ausbildungsstätten. Die Ausbildung und auch die Gesetzeslage für die Maschinisten wurden der schnellen technischen Entwicklung angepasst. So traten 1910 Vorschriften in Kraft, die mit der Einführung des Schiffsingenieurs zur Einschränkung der Befugnisse des 1. Maschinisten führten. Bereits 1896 hatte das Bremer Technikum auf Wunsch des Norddeutschen Lloyds (NDL) eine Oberklasse für Maschinisten eingerichtet, die als Leiter der Maschinenanlagen für Schiffe mit Leistungen über 5.000 PS eingesetzt wurden [5].

1.4 Vom Ingenieur zum Bachelor und Master

Es wurde zwischen dem graduierten Ingenieur »Ing. grad.« von der Ingenieurschule und dem diplomierten Ingenieur »Dipl.-Ing.« von der Technischen Hochschule (später technische Universität) unterschieden. Seit Anfang der 1970er Jahre ist die Berufsbezeichnung »Ingenieur« in der Bundesrepublik Deutschland durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und wird seither nur an Absolventen entsprechender Bildungseinrichtungen verliehen. Vorher durften auch Personen mit langjähriger, einschlägiger Berufspraxis ohne eine Ingenieurausbildung die Standesbezeichnung »Ingenieur« führen. Seit 1987 wurde auch von den Fachhochschulen der akademische Grad »Dipl.-Ing.« allerdings mit dem Zusatz »(FH)« verliehen. Die von Berufsakademien verliehene staatliche Abschlussbezeichnung lautete »Diplom-Ingenieur (BA)«.

Nach dem Bologna-Abkommen ver­schwanden diese Abschlüsse, sie wurden in Deutschland inzwischen durch das internationale zweistufige Bachelor-Master-System ersetzt. Je nach Abschluss und Studienrichtung wird nun der Bachelor of Engineering (B.Eng.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) bzw. Master of Engineering (M.Eng.) oder Master of Science (M.Sc.) verliehen.

1.5 Bachelor und Master

Der berufsbefähigende Abschluss des Bachelor-Grades von Fachhochschulen und Universitäten ermöglicht den Studierenden einen unmittelbaren Eintritt in die Berufstätigkeit. Der qualifizierte Bachelor-Abschluss gilt auch als Grundlage für ein weitergehendes Master-Studium und befähigt die Absolventen, an einer anderen deutschen oder ausländischen Hochschule einen Abschluss als »Master of Science« oder »Master of Engineering« zu erwerben. Der qualifizierte Master-Abschluss entspricht dem bisherigen Diplom-Abschluss und berechtigt zur Promotion.

2. Ausbildung in der Schiffs- und Meerestechnik sowie im Schiffsmaschinenbau

In Deutschland waren 2010 rund 2,2 Mio. Studierende eingeschrieben, rund 430.000 in den Studienrichtungen der Ingenieurwissenschaften (170.000 Maschinenbau /Verfahrenstechnik). Eine repräsentative Umfrage des Verbandes für Schiffbau und Meerestechnik (VSM) ergab, dass hier rund 6.000 Ingenieure aller Fachrichtungen beschäftigt werden, 1.600 davon hatten einen Abschluss der Studienrichtung Schiffbau und / oder Meerestechnik [7]. Zukünftig wird der Bedarf in diesen Branchen mit etwa 700 Ingenieuren aller Fachrichtungen pro Jahr, davon etwa 200 Schiffbauingenieure, prognostiziert (Abb. 5). Diese Ausbildungen werden mit den Abschlüssen Bache­lor und Master an den Fachhochschulen und Universitäten angeboten.

2.1 Schiffs- und meerestechnische Ausbildung an den Universitäten

In Deutschland ist das Schiffbaustudium an den vier Universitäten in Berlin, Duisburg, Hamburg-Harburg sowie in Rostock möglich. Ein Grund- oder Vorpraktikum ist in der Regel vor Studienbeginn durchzuführen. Eine fachliche Berufsausbildung (Lehre) wird normalerweise als Grundpraktikum anerkannt. Im Studienverlauf ist außerdem ein Fachpraktikum integriert.

An der TU Berlin (Abb. 6) gibt es die eigene Studienrichtung »Schiffs- und Meerestechnik« in der Fakultät »Verkehrs- und Maschinensysteme«. In Hamburg-Harburg existiert ein eigenständiger Studiengang Schiffbau sowie die Vertiefung Schiffsmaschinenbau. Bei den Studiengängen der Universitäten Duisburg und Rostock handelt es sich um Vertiefungen des Schiffbaus im Studiengang des allgemeinen Maschinenbaus. Das heutige universitäre Studium Schiffbau und Meerestechnik (und Schiffsmaschinenbau) ist an den Universitäten folgendermaßen organisiert:

An der Technischen Universität Berlin wird der Bachelorstudiengang »Verkehrswesen« in sechs Semestern mit dem Abschluss »Bachelor of Science« durchgeführt. Als Voraussetzung ist nach der Studien- und Prüfungsordnung neben dem Abitur eine berufspraktische Ausbildung (Praktikum) von mindestens acht Wochen nachzuweisen. Seit dem Wintersemester 2008/ 2009 wird der Masterstudiengang »Schiffs- und Meerestechnik« mit vier Semestern Studiendauer und dem Abschluss »Master of Science« angeboten.

Die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) bietet den Bachelorstudiengang »Schiffbau« in sechs Semestern mit dem Abschluss »Bachelor of Science« an. Voraussetzung ist neben dem Abitur ein zehnwöchiges Vorpraktikum. Anschließend können die Studierenden den Masterstudiengang »Schiffs- und Meerestechnik« in vier Semestern mit dem Abschluss »Master of Science« absolvieren. Im Masterstudiengang Energietechnik kann der Studienschwerpunkt »Schiffsmaschinenbau« gewählt werden. Gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband Nordmetall bietet die TUHH ein duales Studienprogramm Schiff­bau an.

An der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik (MSF) der Universität Rostock kann im viersemestrigen Masterstudiengang »Schiffs- und Meerestechnik« der Abschluss »Master of Science« oder auf Wunsch der »Dipl.-Ing.« erworben werden. Voraussetzung ist der »Bachelor of Science«, der in sechs Semestern im Bachelor-Studiengang »Maschinenbau« erworben wird. Vor Beginn des Bachelorstudiums ist als Eingangsvoraussetzung ein Industrie-Grundpraktikum im Umfang von acht Wochen zu absolvieren, um die grundlegenden Techniken der Metallbearbeitung kennen zu lernen.

Ähnlich ist es bei der Universität Duisburg-Essen. Hier können die Studierenden nach dem siebensemestrigen Bachelorstudiengang »Maschinenbau« mit Vertiefung in der Schiffstechnik den Abschluss »Bache­lor of Science« erwerben. Vorher soll entsprechend den Vorschriften der Praktikantenordnung eine berufspraktische Tätigkeit (Vorpraxis) im Umfang von mindestens acht Wochen absolviert werden. Die Vorpraxis kann jedoch auch während des Studi­ums nachgeholt werden. Im Masterstudiengang »Maschinenbau« wird ein dreisemes-

triger Studienschwerpunkt in der »Schiffstechnik« angeboten.

2.2 Schiffs- und meerestechnische Ausbildung an den Fachhochschulen

Eine praxisnahe Ausbildung von Schiffbau-Ingenieuren ohne Allgemeine Hochschulreife wird an den Fachhochschulen durchgeführt. Voraussetzung ist das Fachabitur und ebenfalls ein Vorpraktikum, in dem eine Grundausbildung in der Metallbearbeitung vermittelt wird. Während des Studiums haben die Studenten ein Fachpraktikum oder Praxissemester in einem Betrieb durchzuführen. Sie werden dabei mit gezielten Projekten intensiv auf die spätere Berufspraxis des Schiffbauingenieurs vorbereitet und haben gleichzeitig eine gute Gelegenheit, zukünftige Arbeitgeber kennenzulernen. Diese Ausbildung kann an der Fachhochschule Kiel und der Hochschule Bremen absolviert werden.

Die Hochschule Bremen bietet die Bache­lorstudiengänge »Schiffbau und Meerestechnik« sowie den Internationalen Bachelorstudiengang »Schiffbau und Meeres-

technik« in sieben Semestern an. Hierfür ist ein Vorpraktikum von 13 Wochen Voraussetzung. Als Abschluss wird den Studierenden der »Bachelor of Engineering« verliehen. Zum siebensemestrigen Bacherlor-studiengang »Schiffbau und Meerestechnik im Praxisverbund« ist ein Studienvertrag bei einer Partnerwerft erforderlich. Voraussetzung ist statt des Vorpraktikums eine einjährige praktische Ausbildung vor Beginn des Studiums. Der Masterstudiengang »Schiffbau und Meerestechnik« mit dem Studienabschluss »Master of Engineering« dauert drei Semester. Außerdem wird der Internationale Studiengang »Shipping and Chartering« angeboten, der nach sieben Semestern (einschließlich Praxis-Semester im Ausland) mit dem »Bachelor of Arts« abschließt.

An der Fachhochschule Kiel (Abb. 7) kann im sechssemestrigen Bachelorstudiengang »Schiffbau und Maritime Technik« der Abschluss »Bachelor of Engineering« erworben werden. Voraussetzung ist ein Vorpraktikum von zwölf Wochen Dauer. Der Masterstudiengang »Schiffbau und Maritime Technik« dauert vier Semester, nach Abschluss wird den Studierenden der »Master of Engineering« verliehen.

3. Ausbildung für die Schifffahrt

Zum Erwerb dieser Befähigungszeugnisse sind je nach Ausbildungsweg verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Mit dem Haupt- und Realschulabschluss führt der Weg über die Fachschule neben dem Befähigungszeugnis auch zum »Staatlich geprüften Techniker«. Mit dem Abitur bzw. Fachabitur steht der Weg zur Fachhochschule offen, deren Besuch in der Regel neben dem Befähigungszeugnis mit dem Abschluss »Bachelor of Science« (B.Sc.) bzw. Bachelor of Engineering (B.Eng.) endet. Die dreijährige Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker eröffnet alle Wege zum Erwerb des nautischen und technischen Befähigungszeugnisses. Abb. 9 zeigt die Zahl der Berufsanfänger in der Seeschifffahrt in den Jahren 2000 bis 2010. Die Verdoppelung im Jahr 2004/2005 erklärt sich durch den positiven Einfluss des «Maritimen Bündnisses«.

3.1 Schiffsmechaniker

Schiffsmechaniker/in ist heute der einzige Ausbildungsberuf mit Facharbeiterbrief in der deutschen Seeschifffahrt. Der Beruf entstand aus der Zusammenlegung der Berufsausbildungen zum Facharbeiter im Decksdienst (Matrose) und im Maschinendienst (Motormann). Nach bestandener Prüfung erhält der Auszubildende den Facharbeiterbrief »Schiffsmechaniker/in«. Voraussetzung für diesen Berufsweg ist das Zeugnis der Seediensttauglichkeit für den Decks- und Maschinendienst.

Die Berufsausbildung erfolgt nach dem dualen Berufsbildungssystem auf der Grundlage der Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung. Die praktische Ausbildung im Brücken-, Decks- und Maschinenbereich findet auf Seeschiffen deutscher oder ausländischer Flagge statt, die als Ausbildungsstätten anerkannt sind [6]. Der theoretische Unterricht wird als Blockunterricht an den Seemannsschulen Elsfleth / Brake, Lübeck-Travemünde und Rostock durchgeführt.

3.2 Ausbildung zum nautischen Schiffsoffizier

Neben der Ausbildung zum Schiffsmechaniker können Bewerber mit Realschulabschluss oder Abitur eine zweijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule mit Praktika an Bord und einer nachfolgenden zwölfmonatigen Fahrtzeit im Deckdienst absolvieren. Danach folgt der zweijährige Besuch der Fachschule Nautik mit der Ausbildung zum nautischen Schiffsoffizier. Nach 24 bzw. 36 Monaten Fahrtzeit als nautischer Wach- und Schiffsoffizier wird das Befähigungszeugnis zum Kapitän ausgehändigt.

Mit dem Abitur oder Fachabitur können neben dem Weg zum Schiffsmechaniker zwei weitere Ausbildungswege beschritten werden. Bei dem ersten, klassischen Weg steht vor dem dreijährigen Studium an der Fachhochschule Nautik eine praktische Ausbildung und eine Seefahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent über zwölf Monate (früher 24 Monate). Der zweite, integrierte Weg dauert ebenfalls vier Jahre, wobei die zwei Praxissemester an Bord jedoch im Studium integriert sind. Nach 24 bzw. 36 Monaten Fahrtzeit wird das Befähigungszeugnis zum Kapitän ausgehändigt (Abb. 11).

3.3 Ausbildungen zum technischen Schiffsoffizier

Wie zuvor erläutert, können Bewerber mit Haupt- oder Realschulabschluss entweder eine Ausbildung zum Schiffsmechaniker oder eine zweijährige Ausbildung an einer Berufsfachschule mit Praktika an Bord zum Schiffsbetriebstechnischen Assistenten und einer nachfolgenden 12/18-

monatigen Fahrtzeit im Maschinendienst absolvieren. Mit einer drei- bzw. dreieinhalb­jährigen Lehre in einem Metall- oder Elektroberuf sind Seiteneinsteiger mit einer praktischen zwölfmonatigen Seefahrtszeit als Technischer Offiziersassistent ebenfalls zu dieser Ausbildung zugelassen. Danach folgt der zweijährige Besuch der Fachschule Schiffsbe­-

triebstechnik mit dem Befähigungszeugnis »Technischer Offizier« und dem Abschluss zum »Techniker«. Nach 36 Monaten Fahrtzeit als technischer Offizier wird das Befähigungszeugnis zum Leiter der Maschinenanlage ausgehändigt (Abb. 12).

Mit dem Abitur oder Fachabitur können vier Wege beschritten werden. Neben dem Weg über den Schiffsmechaniker (Weg 1) erfolgt auf Weg 2 vor dem dreijährigen Studium an der Fachhochschule Schiffsbetriebstechnik eine drei- bzw. dreieinhalbjährige Lehre in einem Metall- oder Elek-

troberuf, danach eine praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als Technischer Offiziersassistent über zwölf Monate.

Der dritte Weg führt über eine 18-monatige Fahrtzeit als Technischer Offiziersassis­tent. Darin enthalten ist eine siebenwöchige Grundausbildung in der Metallbearbeitung und Lehrgänge in der Brandabwehr und Rettung.

Der integrierte Weg 4 führt über ein sechsmonatiges technisches Vorpraktikum in metallverarbeitenden Berufen direkt zum vierjährigen Studium der Schiffsbetriebstechnik. Darin sind zwei Praxissemester an Bord von Schiffen im Studium integriert.

4. Fortbildung in der maritimen Industrie und Schifffahrt

Die heutige wissensbasierte Produktionsweise der Werften und Zulieferindustrie erfordert ein lebenslanges Lernen der Ingenieure und gewerblichen Mitarbeiter. Der hohe Anteil der Facharbeiter von rund 80 % erfordert ständige Weiterbildungsangebote und ein hohes Engagement bei der Ausbildung. Die Anzahl der Auszubildenden an der Gesamtbelegschaft von Seeschiffswerften lag 2009/2010 bei rund 8 %, ein beachtlicher Prozentsatz, da hierin auch jene Werften enthalten sind, die nicht ausbilden. Die Schifffahrt ist geprägt von wachsenden Schiffsgrößen und sehr schnellen Entwicklungen in der Nautik und Schiffsbetriebstechnik. Derzeit sind es vorwiegend die Umweltanforderungen, die zusätzliche komplexe Technologien und Systeme auf die Schiffe bringen. Hier werden heute und zukünftig hohe Anforderungen an die Schiffsoffiziere gestellt. Das dazu notwendige Wissen der im Beruf stehenden nautischen und technischen Schiffsoffiziere wird weitgehend durch Eigenstudium und Fortbildungsmaßnahmen erworben.

4.1 Hochschulen und Fachhochschulen

Die staatlichen Hochschulen bieten neben den normalen Vorlesungen zusätzliche Veranstaltungen zur Fortbildung an, die unentgeltlich besucht werden können. Als Beispiel sei hier das »Schiffstechnische Kolloquium« an jedem Freitag im Semester genannt, das von jeweils einer der vier Universitäten veranstaltet und internetbasiert an die anderen übertragen wird. Außerdem werden kostenpflichtige Weiterbildungsveranstaltungen durchgeführt. Als Beispiel soll die Fachhochschule Flensburg dienen, die regelmäßig mehrtägige Lehrgänge zur »Medizinischen Ausbildung für alle Fahrtgebiete«, »Allgemeines Betriebszeugnis für Funker« und »Mittelspannungs-Schaltberechtigung« anbietet. Außerdem können auf Anfrage Kurse am Brücken- und Maschinensimulator, für Kühlcontainer, für Tanker- und RoRo-Fahrgastschiffe und viele mehr gebucht werden.

4.2 Private Anbieter

Neben den staatlichen Schulen und Hochschulen, die für die oben genannten Bereiche ausbilden, sind auch verschiedene Verbände (VSM, VDR, VDMA), nautische und technische Vereine, Klassifikationsgesellschaften und private Anbieter auf dem Markt präsent. Hier ist zu unterscheiden zwischen Unternehmen mit Fortbildungsangeboten für eigene Mitarbeiter und für externe Mitarbeiter, wie folgende Beispiele aus der Industrie und Schifffahrt zeigen:

4.2.1 Meyer Werft Akademie

Die Meyer Werft hat sich geöffnet und bietet in der Meyer Werft Akademie (Abb. 13) Fortbildungsmaßnah­men auch für andere Firmen an. Es sind vorwiegend Meister- und Technikerkurse, aber auch Weiterbildungen zu technischen Fachwirten, die gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den Berufsschulen der Region durchgeführt werden. In diesem Rahmen bestehen auch Kooperationen und Modelle für duale Studiengänge mit in der Schiffs- und Meerestechnik ausbildenden Universitäten und den Fachhochschulen in Bremen, Emden, im Emsland, in Ostfriesland und Wilhelmshaven. Zur Motivation wird einmal jährlich für besonders gute Leistungen in einer Feierstunde die »Bildungsschraube« verliehen.

4.2.2 NSB Academy

Die Reederei NSB Niederelbe Schifffahrtsgesellschaft hat als Aus- und Weiterbil­dungszentrum die NSB Academy gegrün­det, die über einen modernen Schiffs­füh-

rungssimulator und verschiedene Schulungsräume verfügt (Abb. 14). An diesem Simulator, der weitgehend der Brückenausrüstung der NSB-Schiffe entspricht, erfolgt in regelmäßigen Abständen das Training der Kapitäne und Offiziere. Dabei werden die Schiffsoffiziere der eigenen aber auch externen Reedereien gezielt auf schiffstechnische Manöver- und Gefahrensituationen geschult.

4.2.3 Weitere Unternehmen

Weitere Unternehmen wie z. B. die Gesellschaft für Angewandten Umweltschutz und Sicherheit im Seeverkehr GmbH (Gauss), das Maritime Competenzcentrum (Ma-Co) und das Marine Training Center Hamburg (MTC) bieten in den Bereichen Seeschifffahrt, Schiffssicherheit und im maritimen Umweltschutz Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen an.


Karl-Heinz Hochhaus