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Fünf bereits von der EU anerkannte Recycling-Werften bilden eine Allianz. Die European Ship Recyclers Group (ESR) will mehr Schiffe in Europa abwracken.

Zu dem Werftenverbund gehören der Hafen Bordeaux (Frankreich), die Galloo Group (Belgien), Smedegaarden (Dänmark), Scheepsslo[ds_preview]perij Nederland (Niederlande) und DDR (Spanien).

Die beteiligten Werften, die ihre Zusammenarbeit gestern per Vertrag besiegelt haben, wollen künftig ihre Kräfte bündeln und gemeinsam bei Schiffseignern dafür werben, dass Tonnage auch in Europa verschrottet werden kann, heißt es.

»Es geht zunächst darum, auf die Möglichkeiten aufmerksam zu machen«, sagt ESR-Sprecher Peter Wyntin von der Galloo Group. In Europa bestehe heute bereits eine Abwrack-Kapazität von jährlich mehr als 1 Mio. t. »Wir müssen und wollen dafür sorgen, dass unsere Werften künftig erste Wahl für Schiffseigner sind, wenn es um die Verschrottung ihrer Schiffe geht«, so Wyntin. Die klare Botschaft laute: »Lasst Schiffe unter EU-Flagge in Europa.«

Die ESR wolle unter dem Dach der International Ship Recycling Association (ISRA) agieren. Alle fünf Werften seien technisch auf dem neuesten Stand. Der Verbund solle weiter ausgebaut werden, heißt es. Ziel sei es, alle europäischen Recycling-Werften einzubinden.

Kritik an deutschen Reedern

Bei der EU haben bisher 18 europäische Werften die Zulassung als Abwrackwerften beantragt. Die Nicht-Regierungsoranisation »NGO Shipbreaking Platform« hatte jüngst scharfe Kritik an der Verschrottungspraxis europäischer Reedereien geübt. Beim Abwracken seien die meisten Schiffe unter Missachtung von geltenden Vorgaben in Südasien »entsorgt« worden.

Vor allem deutsche Reeder stehen am Pranger. Sie hätten 98% ihrer Schiffe einfach in Südasien auf den Strand gesetzt, obwohl die Bedingungen dort inakzeptabel seien, beklagte die Organisation.

Seit 2013 gilt eine Verordnung der EU, nach der Schiffe unter europäischer Flagge nur in einer genehmigten Werft recycelt werden dürfen. Doch es gibt ein Schlupfloch: Wenn ein Frachter zuvor an einen neuen Eigner außerhalb der EU verkauft wird, gilt dies nicht. Bislang haben aber nur wenige Länder die Konvention ratifiziert.