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Die deutsche Hafenwirtschaft erneuert ihre Forderung nach einer Vereinfachung von Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht. Bund, Länder und EU sollten die Realisierung wichtiger Infrastrukturprojekte zu optimieren.

Der Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur seien wesentliche [ds_preview]Voraussetzungen dafür, dass sich Deutschland im europäischen und internationalen Wettbewerb auch in Zukunft auf einer Spitzenposition behaupte. »Komplizierte und langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren verzögern und gefährden inzwischen jedoch zunehmend Infrastrukturprojekte von großer Bedeutung«, teilte der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) jetzt mit.

»Insgesamt sollten Politik und Verwaltung das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht ausdrücklicher als bisher als einen zentralen Bestandteil der Wirtschafts- und Standortpolitik Deutschlands betrachten. Eine erfolgreiche Umweltpolitik kann nur dann gelingen, wenn der Wirtschafts- und Logistikstandort Deutschland im Hinblick auf den nachhaltigen Erhalt und den Ausbau seiner Infrastruktur konkurrenzfähig bleibt.«

ZDS-Positionspapier

Die Thematik fällt unter anderem – aber nicht nur – bei den intensiven Debatten um die Fahrrinnenanpassungen an Weser und Elbe ins Gewicht. Seit Jahren wird darum gerungen, und seit Jahren fordern maritime Verbände und Organisationen eine Vereinfachung der Rechtslage, um langwierige Streitigkeiten zu verhindern oder zumindest zu verkürzen. Insbesondere Verkehrsprojekte wie die Hinterlandanbindungen der deutschen Seehäfen sowie deren seewärtige Zufahrten seien von dem Problem davon betroffen. Planungsverfahren, die bis zu 20 Jahre andauern, seien zukünftig nicht mehr hinnehmbar, so der ZDS.

Neues Positionspapier

Weservertiefung, Brake
Weser-Häfen wie Brake sind auf eine Weservertiefung angewiesen. Foto: Hero Lang

Der Verband hat dafür eigens ein Positionspapier »Standort- und Wettbewerbsfaktor Infrastruktur – Anpassungsbedarfe für das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht« erstellt und fordert darin Bund, Länder und Europäische Union auf, die Planung und Realisierung von Infrastrukturprojekte mithilfe effizienter Verfahren zu beschleunigen und zu optimieren.

Zu den darin aufgeführten Empfehlungen und Forderungen gehören etwa die Nutzung vereinfachter, »bereits vorhandener Verfahrensinstrumente des Genehmigungsverzichts und der Plangenehmigung« sowie die Beseitigung unterschiedlicher Standards auf Länderebene, welche zu mehr Rechtsunsicherheit führen.

Darüber hinaus empfiehlt der ZDS, die gerichtliche Prüfungstiefe im Verbandsklagerecht zu begrenzen und Ausgleichsmaßnahmen für die Aufwertung bestehender Naturschutzgebiete zu ermöglichen sowie die EU-Wasserrahmenrichtlinie anzupassen. »Schließlich sollte die EU eine effektive Präklusionsregelung in die Umweltverträglichkeitsprüfungs-Richtlinie einbringen und der Bund eine Rechtsgrundlage für ein Fehlerbehebungsverfahren schaffen«, teilt der Verband mit.