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Der norwegische Versicherer Gard ist mit einem Regress über 135 Mio. $ gegen den Charterer (China National Chartering Co.) des 2006[ds_preview] havarierten Capesize-Bulkers »Ocean Victory« endgültig gescheitert. Das Schiff war bei schwerer Dünung und Sturmböen im japanischen Kashima auf einen Wellenbrecherdamm gedrückt worden und endete als Totalverlust.

Der oberste britische Gerichtshof entschied nun, dass der Sub-Charterer des Frachters nicht gegen die Verpflichtung zur Benennung eines sicheren Hafens verstoßen hatte. Damit bestätigte das Gericht einen vorher ergangenen Urteilsspruch des High Court in London, gegen den Gard Berufung eingelegt hatte.

Der Charterer hatte die nautischen Risiken im Empfangshafen Kashima zu Reisebeginn – also im Vorfeld der Ankunft – nicht unterschätzt, wie es der Schiffsversicherer behauptet. Das gleichzeitige Auftreten einer derartigen Dünung in Kombination mit Sturmböen wie im Oktober 2006 stelle für den Hafen Kashima vielmehr eine Ausnahme dar, urteilte das Gericht. Ferner wurde entschieden, dass Eigner und Bareboat-Charterer der »Ocean Victory« selbst bei Benennung eines unsicheren Hafens den für die Reise verantwortlichen Subcharterer nicht hätten in Regress nehmen können.

Grund dafür sei die besondere Form der Kaskopolice im Fall der »Ocean Victory«, in der Eigner und Bareboat-Charterer gemeinsam versichert waren. In Folge des Urteils dürfte die Abfassung von Kaskopolicen für Bareboat-Strukturen auf den Prüfstand kommen. Klarheit schaffte der oberste Gerichtshof in London noch in einer anderen Frage. Demnach dürfen Charterer generell ihre Haftung auf Basis des 1976 Limitation Act nicht limitieren, wenn es aufgrund der Benennung eines nicht sicheren Hafens ihrerseits zu Schäden kommt.
mph