Print Friendly, PDF & Email

Die EU hat das Ziel, den CO2-Ausstoß von Schiffen zu verringern. Bis zum 31. August dieses Jahres muss ein Monitoringplan für Einheiten über 5.000 BRZ erstellt werden, der über Emissionsmengen informiert. Ab dem 1. Januar 2018 müssen auf dessen Grundlage die Daten an die EU übermittelt werden. Von Thomas Wägener

Bereits am 1. Juli 2015 ist die europäische Verordnung 2015/757 über die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung von CO2-Emissionen[ds_preview] aus dem Seeverkehr (Monitoring, Reporting, Verification – MRV) in Kraft getreten. Im Dezember des folgenden Jahres wurde sie mit verschiedenen Durchführungsverordnungen ergänzt.

Gemäß diesen Vorgaben sind Eigner von Schiffen ab einer Größe von 5.000BRZ verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 einen MRV-Report zu übermitteln, wenn sie einen europäischen Hafen anlaufen. Verifavia Shipping zufolge betreffen die neuen MRV-Bestimmungen rund 12.000 Schiffe.

Bis zum 31. August dieses Jahres müssen Reedereien bereits ein Monitoringkonzept erstellen und von einer unabhängigen Institution anerkennen lassen. Dies beinhaltet Angaben zu allen Emissionsquellen an Bord (Hauptmaschine, Hilfsmotoren, Kessel, Inertgasgeneratoren und ggf. auch Gasturbinen).

Zu erfassen sind unter anderem die Abgangs- und Anlaufhäfen inklusive Datum und Uhrzeit des Ein- und Auslaufens, die verbrauchte Menge und der Emissionsfaktor für jede Kraftstoffart für den jeweiligen Reiseabschnitt, die emittierte CO2-Menge, die zurückgelegte Fahrstrecke, die Zeit auf See, die beförderte Ladung , die Transportleistung (also die zurückgelegte Strecke x der beförderten Ladungsmenge) sowie die Anzahl der Passagiere. Darüber hinaus gilt es die Überwachungsmethoden zu übermitteln.

Erste Erfahrungen der Reeder

Viele der künftig für den MRV-Report erforderlichen Daten würden bereits erfasst, informierte die Bremer Tankreederei Carl Büttner auf einem vom Verband Deutschen Reeder (VDR), MARIKO und GreenShipping Niedersachsen ausgerichteten Workshop. Allerdings würden nicht alle von ihnen separat erhoben, darunter Verbräuche am EU-Liegeplatz oder auf Reisen von/nach und zwischen EU-Häfen, so das Schifffahrtsunternehmen. Unklar sei auch noch, in welchem Format die Daten zur Verfügung gestellt werden müssten. Individuelle Ansätze würden ein Risiko an der Schnittstelle bedeuten, befürchten die Bremer, die deshalb eine standardisierte Form bevorzugen. Das Schifffahrtsunternehmen nutzt für seine Datenermittlung Software des Hamburger Unternehmens Hanseaticsoft.

Die Norddeutsche Reederei H. Schuldt setzt seit 2008 auf Software von M.A.C. System Solutions und hat ihr Monitoringkonzept Ende Mai dieses Jahres abgeschlossen. Das Unternehmen warnt vor Überregulierungen, was zu möglicher Demotivation der Crew führen könnte und bevorzugt daher eine praktikable Lösung.

Auch die Reederei F. Laeisz hat bereits erste Erfahrungen mit dem Monitoringkonzept gemacht. Das Schifffahrtsunternehmen übermittelt die Daten mit dem von der Klassifikationsgesellschaft DNV GL entwickelten Programm Navigator Insight (NI). Ein NI-Recorder an Bord überträgt sie auf einen NI-Server an Land. Plausibilitätsprüfungen seitens des Programms sollen fehlerhafte Daten verhindern. Zudem informiere das System beispielsweise darüber, wenn der Zielhafen erreicht sei und erinnere gleichzeitig daran, einen neuen Bestimmungshafen einzugeben.

MRV-Zertifikate erteilt

Das erste Unternehmen, das von DNV GL auf konforme Überwachungspläne seiner gesamten Flotte hinsichtlich der neuen EU-MRV-Verordnung überprüft worden ist, war Arcadia Shipmanagement. Die Reederei wurde Anfang Juni dieses Jahres mit einem Zertifikat ausgezeichnet.

Bereits im März wurde Verifavia Shipping von United Kingdom Accreditation Service (UKAS) als unabhängige MRV-Prüfgesellschaft anerkannt. Diese Akkreditierung ermöglicht es dem Unternehmen nach eigenen Angaben, EU-MRV-Dienstleistungen nicht nur für die Bewertung von Überwachungsplänen, sondern auch für die Überprüfung von CO2-Emissionsberichten nach ISO 14065 und Regulierung 757/2015 durchzuführen. Darüber hinaus sei man dadurch in der Lage, jedes Schiff überall auf der Welt zu beurteilen oder zu überprüfen, unabhängig von Land des Eigentümers, Flaggenstaates oder Klasse. Gut einen Monat später wurde Verifavia Shipping auch vom Frankreichs nationaler Akkreditierungsstelle Cofrag als globaler MRV-Verifizierer anerkannt. Seit Mai dieses Jahres hat zudem die Reederei Oldendorff Verifavia Shipping damit beauftragt, ihre gesamte Flotte in Einklang mit den MRV-Bestimmungen zu bringen.

Seacotec bietet MRV bezogene Dienstleistungen an. Nach eigenen Angaben erstellt das Unternehmen mit Sitz in Hamburg für jedes der betroffenen Schiffe eines Kunden einen Monitoring Plan und reicht diesen termingerecht bei der jeweiligen Prüf- und Verifizierungsstelle ein, stellt IT-Applikationen zum Sammeln der benötigten Daten zur Verfügung und bereitet die jährlich einzureichenden Unterlagen durch eine akkreditierte Prüf- und Verifizierungsstelle vor. Dadurch werde der Besatzung ermöglicht, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Durch die Zusammenarbeit Seacotecs mit ausgewählten MRV-Prüf- und Verifizierungsstellen könnten Reedereien zudem in erheblichem Maße Kosten einsparen, sagen die Hamburger.

Viele Reeder dürfte die Frage interessieren, welche der Daten eigentlich veröffentlicht werden. Dies ist in Art. 21 der MRV-Verordnung geregelt. Der jeweilige Schiffsname samt IMO-Nummer wird ebenso veröffentlicht wie der Register- oder Heimathafen. Die technische Effizienz wird darüber hinaus genauso öffentlich gemacht wie der jährliche CO2-Ausstoß, der Kraftstoffverbrauch insgesamt pro Jahr für Fahrten, der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch pro Jahr und CO2-Emissionen je zurückgelegte Strecke für Fahrten und beförderte Ladung. Gleiches gilt für Angaben zur insgesamt pro Jahr auf See verbrachten Zeit für Fahrten, die für die Überwachung angewandte Methode, das Ausstellungs- und Ablaufdatum der Konformitätsbescheinigung, sowie die Identität der Prüfstelle, die den Emissionsbericht bewertet hat.


Thomas Wägener