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Die deutschen Küstenländer wollen sich auf Bundes- und Europa-Ebene für neue Rahmenbedingungen zur hiesigen Landstrom-Nutzung nutzen – die Hafenwirtschaft zeigt sich zufrieden und sieht keine Beihilfe-Probleme.

Bei der jüngsten Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister und [ds_preview]Senatoren in Greifswald war der Rückgriff auf Landstrom ein wichtiges Thema. Die Politiker zeigten sich dabei schlussendlich einig, dass es für eine flächendeckende Versorgung mit Landstromanlagen und deren Nutzung durch die Reedereien veränderter Rahmenbedingungen bedarf. Entsprechend wollen sie entsprechende Weichenstellungen hinzuwirken.

Aus der deutschen Hafenwirtschaft gibt es eine ausdrückliche Unterstützung dafür. So begrüßte der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus diese gemeinsame Sichtweise der Küstenländerkonferenz.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

Um die Anforderungen an die Luftreinhaltung in den Ballungszentren zu verbessern, biete sich die Landstromversorgung von Schiffen an, um so die Abschaltung der schiffseigenen Generatoren während der Liegezeiten in Häfen zu ermöglichen, hieß es seitens der Politiker. Schiffsbetreiber würden diese umweltfreundlichen Technologien jedoch nur nutzen, wenn sich die Kosten dafür im Rahmen hielten. Landstrom gilt bei vielen Experten allerdings derzeit noch immer als zu teuer. Darum setzen sich die Küstenländer für eine Befreiung beziehungsweise Begrenzung der EEG-Umlage ein.

Aus Sicht des Verbands erscheint es unter Klima- und Umweltschutzgesichtspunkten »dringend geboten«, die Rahmenbedingungen für die Landstromnutzung gerade in urbanen Hafengebieten zu verbessern. Eine Beihilfeproblematik sei deshalb nicht gegeben, da eine Befreiung/Begrenzung (von) der EEG-Umlage allen Seeschiffen gleichzeitig zugutekommen und kein deutsches Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil erlangen würde. Dieses Thema war auch Bestandteil der ZDS-Kernforderungen zur Bundestagswahl.

Umweltschutz vs. Vertiefungen

Nach dem Willen der Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister der Küstenländer sollen außerdem die Schutzgebiete »Niedersächsischer Mündungstrichter Elbe« und »Tideweser« Landschaftsschutzgebiete werden.

Vereinfachung, Elbvertiefung, Fahrrinnenanpassung
Die Vertiefung der seewärtigen Zufahrten ist ein wichtiges Thema für den ZDS. (Foto: HHM)

Wirtschaftliche Interessen, insbesondere an Betrieb, Unterhaltung und Entwicklung der Häfen, der Schifffahrt und der angrenzenden Werftindustrie müssten mit den Anforderungen des Naturschutzes in Einklang gebracht werden, so ein Ergebnis der Konferenz. Die bestehenden und künftigen wirtschaftlichen Nutzungen könnten durch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten statt von Naturschutzgebieten besser berücksichtigt werden.

Für den ZDS ist entscheidend, dass Unterhaltungsmaßnahmen für Fahrrinnen, Hafenzufahrtsbereiche und Liegeplätze sowie Gewässerausbauten (insbesondere die Fahrrinnenanpassungen von Elbe und Weser), die für die Sicherung der Erreichbarkeit der seewärtigen Zufahrten von Häfen erforderlich sind, weiterhin vorgenommen werden können.