Der historische Segler »Rickmer Rickmers«
Der historische Segler »Rickmer Rickmers«. Foto: Wikipedia
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Die neuen Sicherheitsbestimmungen für Traditionsschiffe beschäftigen weiter die Politik, Verbände und die Eigner dieser Einheiten. Es hat zwar erste Ergebnisse gegeben, aber der eigentliche Entwurf der Verordnung soll nun noch einmal überarbeitet werden.

In einem Spitzengespräch [ds_preview]haben sich Verkehrsminister Christian Schmidt und Jan-Matthias Westermann, Vorsitzender der Gemeinsamen Kommission für historische Wasserfahrzeuge (GSHW), auf diesen Schritt verständigt. »Der Minister und auch wir streben eine Verordnung an, mit der es den Betreibern auch in Zukunft möglich sein, Traditionsschifffahrt unter deutscher Flagge zu betreiben«, so Westermann nach dem Treffen.

In der anschließenden Arbeitskreissitzung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und den Verbänden seien aber erste Ergebnisse erzielt worden, hieß es. Beispielsweise sollten alle Ausnahmen von dem im Verordnungstext vorgesehenen baulichen Vorschriften schiffsbezogen festgehalten und für die Lebensdauer des jeweiligen Schiffes festgeschrieben werden. Dieses Vorgehen entspreche auch der Forderung der GSHW, eine Differenzierung nach Fahrtgebieten und Schiffsgrößen in der Verordnung zu verankern.

Weitere Gespräche angesetzt

Weitere Gesprächsrunden sollen am 28. November und am 15. Dezember dieses Jahres folgen. Die neue Verordnung soll dann am 1. April 2018 in Kraft treten. »Wir sind verhalten optimistisch, eine für alle Seiten akzeptable Lösung zu finden,« sagte Nikolaus Kern, stellvertretender Vorsitzender der GSHW.