Die EU-Kommission hat polnischen Beihilfen im Schiffbau gebilligt, hat aber gleichzeitig eine Überprüfung einer Steuerregelung angekündigt, von der die Werften massiv profitieren.
Es geht um eine Pauschalsteuer für Polens Werften. Ein im Sep[ds_preview]tember 2016 verabschiedetes Gesetz erlaubt es, anstelle der Körperschaftsteuer oder Einkommensteuer (jeweils 19%) eine Pauschalsteuer in Höhe von 1% für Umsätze aus dem Bau bzw. Umbau von Schiffen zu entrichten. Darüber hinaus wird die Angabe erst fällig, wenn der Bau bzw. Umbau eines Schiffes abgeschlossen ist.
Dei EU will nun prüfen, ob diese Regelung eine selektive Begünstigung bestimmter Unternehmen gegenüber anderen bewirkt. Die Bedenken richten sich gegen eine mögliche Betriebsbeihilfe – also Werften durch den Einsatz öffentlicher Mittel von Kosten befreit werden, die sie sonst selbst tragen müssten. Betriebsbeihilfen sind nach den EU-Beihilfevorschriften grundsätzlich nicht zulässig, da sie den Wettbewerb verfälschen.
Andere Arten von Beihilfen, wie etwa für Forschung, Entwicklung und Innovation oder auch Regionalbeihilfen, sind dagegen zulässig. Dies gilt z.B. für die polnischen Investitionsbeihilfen für KMU im Schiffbau, die von der EU-Kommission genehmigt wurden.