Niels Stolberg
Niels Stolberg (Foto: Frank Thomas Koch)
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Niels Stolberg kämpft weiter darum, nicht ins Gefängnis zu müssen. Die Anwälte des ehemaligen Beluga-Chefs gehen gegen das Urteil des Bremer Landgerichts in Revision – die Staatsanwaltschaft allerdings auch. Jetzt muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Stolberg war in der vergan[ds_preview]genen Woche nach einem zweijährigem Prozess zu 3 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.Die Richter am Bremer Landgericht sahen es als erwiesen an, dass sich der 57-Jährige in mehreren Fällen des Betrugs, Kreditbetrugs, der Untreue und Bilanzfälschung schuldig gemacht hat.

Die drei anderen Angeklagten aus dem ehemaligen Beluga-Managment hatten Bewährungsstrafen erhalten: ein Jahr und sieben Monate, ein Jahr und zwei Monate sowie acht Monate.

Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft beantragt – und legte jetzt ebenfalls Revision ein. Stolbergs Anwälte hatten bis zum Schluss auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Möglich ist das bis zu einem Maß von zwei Jahren.

Stolberg hatte vor Gericht Reue gezeigt. »Ich habe Fehler gemacht. Die bereue ich zutiefst«, sagte er vor der Urteilsverkündung. »Ich wünschte, ich hätte einen anderen Weg gewählt, aber ich kann es nicht mehr rückgängig machen«, sagt der 57-Jährige. Er habe bereits alles verloren – sein Ansehen, sein Lebenswerk, sein Unternehmen und seine Gesundheit. Stolberg war während des Verfahrens schwer an Krebs erkrankt.

Im vergangenen Sommer hatte das Bremer Landgericht einen Deal angeboten: drei Jahre und neun Monate. Stolberg hatte seinerzeit abgelehnt.