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Die Europäische Kommission will die Entsorgung von Schiffsabfällen in den Häfen neu regeln. Ein aktueller Vorschlag sorgt allerdings zunächst für[ds_preview] Kritik aus der deutschen Branche. Mit dem Vorschlag zur Errichtung von Hafenauffanganlagen soll die geltende Richtlinie 2000/59/EG aufgehoben werden. Die bisher mögliche Mischform eines indirekten und direkten Gebührensystems bietet jedoch aus Sicht des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) große Vorteile zur Vermeidung von Meeresverschmutzung durch Abfalleintrag: »Da jedes Schiff – unabhängig von der Menge der abzugebenden Abfälle – eine Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge für Abfälle erhält, wird ein Anreiz geschaffen, mindestens diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr ohnehin gezahlt werden muss«, heißt es in einem Statement.

Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen abgeben möchte, greife das direkte Gebührensystem, welches das zusätzliche Müllvolumen nach entsprechender Menge abrechne. Nach dem Vorschlag sollen Schiffe dagegen alle im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MARPOL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne Begrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden soll dies durch die Erhebung einer einzigen Gebühr, welche die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdeckt.

Der ZDS weist nun darauf hin, dass es in den Küstenländern zur Abfallentsorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen gibt, die entsprechend zu abweichenden Kosten führen. »Zudem erfolgt die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen kostendeckend und ermöglicht keine Erwirtschaftung von Gewinnen auf Kosten der Umwelt. Wichtig aus Sicht des ZDS ist daher, dass die Finanzierung so ausgestaltet wird, dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit eines Hafens nicht beeinträchtigt«, heißt es weiter.

Die in Deutschland »bereits gut und bequem funktionierende Abfallentsorgung« hätte bei der Richtlinie zur Folge, dass die indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren erheblich höher als bei der europäischen Konkurrenz liegen müssten. Dies würde nach Ansicht des ZDS unweigerlich zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.

Der Entwurf in seiner jetzigen Fassung stelle demnach insbesondere diejenigen Seehäfen, die das Kreuzfahrtsegment bedienen, vor erhebliche Probleme. Die Mengen an Speiseabfällen von Kreuzfahrtschiffen seien sehr hoch und kaum kalkulierbar. Um zu vermeiden, dass feste Abfälle in nicht abzuschätzendem Ausmaß abgegeben werden, sollte nach Ansicht des ZDS bei der Gebühr die Möglichkeit einer Differenzierung für Großabgeber erhalten werden. Die vorgesehene Mülltrennung von Haushaltsabfällen könne in einigen Häfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Ausnahmeregelung für ein Schiff im Liniendienst: Unter häufigem Anlaufen desselben Hafens wird »mindestens einmal alle zwei Wochen« verstanden. Diese Definition solle überdacht werden, denn: »Seeschiffe können sich auch in der weltweiten Fahrt im Liniendienst bewegen und in kurzen Zeiträumen europäische Häfen nacheinander anlaufen, aber erst nach sechs Wochen den Hafen wieder erreichen.«