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Angeführt von Dänemark haben 13 Mitgliedstaaten die EU-Kommission aufgefordert, die Verordnung über die Meldepflichten für Schiffe zu überarbeiten. Der dadurch verursachte Verwaltungsaufwand belaste die Unternehmen zu stark, heißt es.

Seit Juni 2015 gelten die Bestimmungen der EU[ds_preview]-Richtlinie 10/65. Durch sie wurden Meldeformalitäten für Schiffsanläufe neu geregelt. Daten über Schiff und Ladung müssen seither vor dem Einlaufen in einen Hafen an eine zentrale Stelle, das sogenannte »National Single Window« (NSW) digital übermittelt werden. In Deutschland befindet sich diese Stelle in Koblenz. Ziel war es, die Meldepflichten in einem einzigen elektronischen System zu harmonisieren.

Stattdessen werden die Reeder nur stärker belastet, monieren jetzt die 13 Mitgliedstaaten. Man sei bereit, das ursprüngliche Ziel der Vereinfachung und die Schaffung eines Binnenmarkts für die Schifffahrt innerhalb der EU zu unterstützen. Vorhandene Datenquellen müssten jedoch besser genutzt und administrative Prozesse automatisiert werden«, heißt es in einem offiziellen Schreiben an die Kommission.

Heute müssten Kapitäne für jeden EU-Hafen die gleichen Daten immer wieder, jedoch in verschiedenen Formaten melden. Manchmal unterschieden sich die Anforderungen sogar im selben Land von Hafen zu Hafen.

Der Vorschlag der Kommission soll am 2. Mai veröffentlicht werden.