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Für die europäischen Häfen ist der Transport von Schiffsabfällen eines der wichtigsten Anliegen. Das geht aus dem Nachhaltigkeitsbericht 2017 der ESPO (European Seaport Organisation) hervor. Die Häfen schlagen daher eine Pauschalgebühr für die Beseitigung von Schiffsabfällen vor.

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In ihrem Positionspapier zur Überarbeitung der Richtlinie über Auffangeinrichtungen in Häfen begrüßt die ESPO den Vorschlag der Kommission mitsamt ihrem Ziel, auf den durch die aktuell geltende Richtlinie erzielten Fortschritten aufzubauen. Die geltende Richtlinie 2000/59 habe dazu beigetragen, dass die Zahl der Einleitungen von Abfällen auf See erheblich zurückgegangen sei.

Die Mindestgebühr, die von Schiffen in europäischen Häfen entrichtet werde – unabhängig davon, ob sie die vorhandenen Abfallentsorgungseinrichtungen oder ihre eigenen nutzten, sei erbracht worden. Als Folge würden nur noch 2,5 % der ölhaltigen Abfälle nicht in Häfen entsorgt, hieß es.

Die europäischen Häfen unterstützen insbesondere die Ziele der Vorschlags zur Steigerung der Effizienz und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands. Die neue Richtlinie sollte jedoch auch dafür sorgen, dass im Einklang mit dem Verursacherprinzip ein effizientes, aber verantwortungsvolles System für die Entsorgung von Schiffsabfällen gefördert werde, so die ESPO.

Abfalllvermeidung als übergeordnetes Ziel

Die Einführung eines Gebührensystems, bei dem Schiffe unangemessene Mengen an Müll, einschließlich gefährlicher Abfälle, zu 100 % für eine feste Gebühr abliefern könnten, lehnen die europäischen Häfen jedoch strikt ab. Sie sehen hierin eine schwerwiegende und inakzeptable Abweichung vom Verursacherprinzip. Es besteh die Gefahr, dass man dadurch entmutigt werde, den Müll an Bord von vornherein zu vermeiden, mahnt ESPO-Generalsekretärin Isabelle Ryckbost. Die sei jedoch der Eckpfeiler der EU-Abfallpolitik.

Die ESPO schlägt daher vor, eine Begrenzung für Abfälle festzulegen, die zu 100 % durch eine Pauschalgebühr abgedeckt werden sollte. Diese Gebühr sollte sich an der Menge an Abfällen orientieren, die auf einer bestimmten Schiffsart und -größe anfallen. Die Häfen sollten darüber hinaus die Berechtigung haben, eine zusätzliche Gebühr zu veranschlagen, wenn unverhältnismäßig viel Abfall entsorgt werden müsse. Gefährliche Abfälle, für deren Entsorgung in der Regel höheren Kosten anfielen, sollten nicht von der Gebühr abgedeckt werden, so die europäischen Häfen.

Des Weiteren sind sie der Ansicht, dass alle Bestimmungen, die zu einer besseren Durchsetzung der Verpflichtung von Schiffen zur Lieferung von Abfällen an Land führen, zu begrüßt sind. Die Angleichung bestimmter Elemente der Richtlinie an das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL) wird von der ESPO ebenfalls unterstützt. Die europäischen Häfen begrüßen auch, dass neue Arten von Abfall, wie zum Beispiel Rückstände im Schrubber, in dem Vorschlag berücksichtigt wurden.

Der Vorschlag wird derzeit im Rat und im Europäischen Parlament erörtert. Die ESPO freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Berichterstattern des Parlaments und den Schattenberichterstattern, dem bulgarischen Ratsvorsitz, dem Rat und der Kommission im Hinblick auf die Schaffung eines neuen und effizienten Rechtsrahmens, der die auf See eingeleiteten Schiffsabfälle weiter reduzieren und die in den Häfen angelieferten Abfallmengen erhöhen würde.