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Die deutsche Hafenwirtschaft begrüßt den Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes als »ersten wichtigen Schritt der Bundesregierung«, um kurzfristig und rechtssicher die im Koalitionsvertrag enthaltenen Erleichterungen für Bau und Planung von Infrastrukturprojekten umzusetzen. Weitere Maß[ds_preview]nahmen seien aber dringend notwendig.

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe bezieht sich in einer aktuellen Stellungnahme auf Maßnahmen im Verkehrsbereich, wie die Möglichkeiten der Plangenehmigung sowie des Erörterungsverzichts, die einheitliche Klagebegründungsfrist, die Ausweitung der Anordnung vorgezogener oder vorläufiger Maßnahmen, die Bündelung von Anhörungs- und Genehmigungsbehörde im Eisenbahnbundesamt, die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für ausgewählte Schienenstrecken und nicht zuletzt die Verbesserungen durch die digitalisierte Bürgerbeteiligung.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

Doch der Verband um Hauptgeschäftsführer Daniel Hosseus sieht noch Anpassungsbedarf: »Über die in dem Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen und Ergänzungen hinaus sind jedoch noch weitere dringende Maßnahmen, die zum Teil auch ihren Niederschlag im Bericht des Innovationsforums Planungsbeschleunigung gefunden haben, zu veranlassen, um eine nachhaltige und durchgreifende Beschleunigungswirkung für Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erzielen«, heißt es.

Explizit genannt werden:

  • Beseitigung unterschiedlicher Standards für Planfeststellungsbeschlüsse und Planunterlagen auf Länderebene
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein Fehlerbehebungsverfahren
  • Begrenzung der gerichtlichen Prüfungstiefe im Verbandsklagerecht
  • Ermöglichung von Ausgleichsmaßnahmen auch für die Aufwertung bestehender Naturschutzgebiete
  • Wiedereinführung der materiellen Präklusion bei Klageverfahren
  • Überprüfung des Zeitpunktes für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Klageverfahren
  • Anpassung der EU-Wasserrahmenrichtlinie als nutzungsbezogenes Bewirtschaftungsrecht/Optimierung im nationalen Recht
  • Harmonisierung und Aktualisierung des EU-Artenschutzrechts

Um den systemimmanenten Problemen und Engpässen bei der Planfeststellung spürbar entgegenzutreten, sollten nach Ansicht des ZDS möglichst viele Beschleunigungspotentiale im Planungs- und Genehmigungsverfahren »identifiziert und mit wirkungsvollen Maßnahmen hinterlegt werden«.