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Die Regierung von Dschibuti und der Terminalbetreiber DP World finden im Streit um das Doraleh-Terminal auch nach einer gerichtlichen Entscheidung kein Ende. Es geht um die Anerkennung des Urteils.

Erst vor wenigen Tagen hatte ein ein Schiedsgericht des London Court of Internatio[ds_preview]nal Arbitration (LCIA) entschieden, dass der Anspruch der Regierung auf die Kontrolle über das Doraleh Container Terminal unzulässig sei. Der Konzessionsvertrag mit DP World sei gültig. Doch die höchsten Vertreter des ostafrikanische Staats wollen das offenbar so nicht hinnehmen und beharren auf ihrer Position. Damit steht eine Einigung stark in Frage – eine außergerichtliche Einigung hatte der arabische Terminalbetreiber bereits im Juni abgelehnt.

Man könne das Urteil nicht akzeptieren, wonach ein souveräner Staat nicht das Recht habe, seine Gesetze umzusetzen, heißt es seitens der Regierung. Ein Sprecher des Präsidenten betonte laut Medienberichten erneut, dass die Konzession für das Terminal nationale Interessen bedrohe und daher aufgekündigt werde.

»In vollem Umfang wirksam«

Bei DP World zeigt man sich enttäuscht und macht der Regierung schwere Vorwürfe: »Die Erklärung, das Londoner Urteil nicht anzuerkennen zeigt, dass Dschibuti die internationale Rechtsordnung nicht anerkennt. Die Entscheidung des Gerichtshofs, die Gültigkeit der Konzession aufrechtzuerhalten, basiert auf anerkannten völkerrechtlichen Grundsätzen und ist sowohl für die Regierung von Dschibuti als auch für Dritte international bindend«, heißt es in einer Mitteilung. Der Gerichtshof habe festgestellt, dass ein Vertrag unter »English Law« nicht einseitig gekündigt werden könne. »Der Vertrag bleibt damit in vollem Umfang wirksam«, so der Terminalbetreiber.

Die wiederholten Äußerungen, dass die Hafenkonzession den grundlegenden Interessen der Republik Dschibuti zuwidergehandelt habe, sind nach Ansicht von DP World »nicht stichhaltig«. »Wie der Gerichtsbeschluss feststellt, haben wir Beweise dafür vorgelegt, dass der Hafen »ein großer Erfolg für Dschibuti” ist. Die Bedingungen der Konzession wurden auch in zwei früheren Fällen, die von der Regierung selbst als ›gleichmäßig und fair‹ bezeichnet wurden, durchgeführt.«