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Die deutsche Hafenwirtschaft will sich in das Anhöhrungsverfahren der EU für eine neue Wasserrahmenrichtlinie einbringen. Es geht unter anderem um Vertiefungen von Elbe und Weser.

Die Europäische Kommission hat das Anhörungsverfahren zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eröffnet. A[ds_preview]us der maritimen Branche schaltete sich jetzt der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) ein. Aus Sicht des Verbands um Geschäftsführer Daniel Hosseus sollte die Europäische Union die Richtlinie beibehalten, allerdings »in ihrer Ausgestaltung verbessern«. Die langwierigen Planungsverfahren etwa zum Ausbau der Weser und Elbe würden zeigen, dass die Richtlinie auch für Experten schwer umzusetzen ist.

ZDS, Hosseus
Daniel Hosseus (Foto: ZDS)

»Zentrale Konzepte wie „Verschlechterung“ sollten praxistauglich definiert und die zeitlichen Vorgaben der Richtlinie nun realistisch gestaltet werden. Zudem sind Verfahrensabläufe, die in der Richtlinie angelegt sind, auf Grundlage der Erfahrungen und Rechtsentwicklungen seit Inkrafttreten der Richtlinie in 2000 auf Stand zu bringen«, heißt es seitens des ZDS. Vor allem aber solle die Union berechtigte Nutzungsinteressen und den Schutz von Gewässern in einen »angemessenen Ausgleich« bringen. Mit diesen Zielsetzungen will sich der ZDS in das Anhörungsverfahren einbringen.

Das Verfahren bietet Organisationen und Einzelpersonen bis zum 4. März 2019 Gelegenheit, der Europäischen Kommission ihre Meinung zum Zustand der Gewässer, zum Gewässermanagement und zur Wirkung der europäischen Gesetzgebung mitzuteilen. Die Wasserrahmenrichtlinie gilt als zentrales unionsrechtliche Instrument für den Schutz der Binnenoberflächengewässer, Übergangsgewässer, Küstengewässer und des Grundwassers und beeinflusst damit den Erhalt und Ausbau von Wasserstraßen, aber auch von Straßen und Eisenbahnen.