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US-Behörden sind bei Umweltvergehen nicht zimperlich, das ist bekannt. Bei einem jüngsten Vorfall zur Ballastwasserbehandlung wurde klar, dass nicht in jedem Fall der Schiffseigner verantwortlich ist.

Wenn es nicht gelingt, eine ordnungsgemäße Aufzeichnung der regulatorischen und[ds_preview] legislativen Änderungen an Bord zu führen, kann dies kostspielige Folgen für Reeder und ihre Partner haben, wie eine kürzlich vom International Transport Intermediaries Club (ITIC) bearbeitete Forderung zeigt.

Ballast water IMO
Photo: IMO

Die Besatzung eines – nicht genannten – Schiffes, das schon in der Vergangenheit häufig US-Häfen angelaufen war, hatte das örtlich geltende Recht gebrochen, als sie Ballastwasser 50 sm vor der kalifornischen Küste abließ. Zum Zeitpunkt der vorherigen Anläufe war eine solche Operation nach den Vorschriften zulässig – und wurde von der Besatzung auch durchgeführt. Allerdings hat sich die Rechtslage mittlerweile geändert.

Seit Juli 2017 schreiben die Behörden vor, dass Schiffe, die aus internationalen Gewässern kommen, mehr als 200 sm vor der Küste Kaliforniens Ballastwasser abgeben müssen.

Die kalifornischen Behörden hatten laut einem jüngsten ITIC-Bericht diese Änderung in Form von Rundschreiben an die Schifffahrtsbranche weitergegeben. Informationen waren auch vom P&I-Club des Schiffes veröffentlicht worden, aber die Änderung war nicht von den Managern des Schiffes aufgegriffen worden. Infolgedessen wurde der Ballastwasserplan des Schiffes nicht aktualisiert, um den neuen Regeln zu entsprechen.

Der Kapitän gab den kalifornischen Behörden gegenüber zu, dass die Besatzung von der Änderung der Gesetzgebung nichts gewusst hatte. Daraufhin verhängten die Behörden ordnungsgemäß eine Geldstrafe von 280.000 $ gegen den Eigentümer. Diese wurde später auf 215.000 $ herabgesetzt. Der Schiffseigner reichte die Forderung schließlich an Shipmanager weiter, da dieser von der Gesetzesänderung hätten wissen und den Ballastwasserplan aktualisieren sollen.