Print Friendly, PDF & Email

Nach weiteren schweren Bränden auf Containerschiffen wie der »Maersk Honam« dieses Jahr planen die Seeversicherer einen erneuten Vorstoß zur Nachbesserung der Brandschutzbestimmungen in der Containerschifffahrt.

Nach Informationen der HANSA geht die Initiative von den deutschen [ds_preview]Transportversicherern aus, die über ihren Gesamtverband eine Vorstudie in Auftrag gegeben haben, die im kommenden Jahr der IMO in London vorgelegt werden soll. Die Untersuchung soll den Auftakt zu einem umfassenden »Formal Safety Assessment« für Containerschiffe bilden – mit dem Ziel, die SOLAS-Bestimmungen zu Feuerlöscheinrichtungen deutlich zu verschärfen.

Die Initiative wird dem Vernehmen nach vom Bundesverkehrsministerium mitgetragen, braucht zu ihrem Erfolg aber noch viele weitere Unterstützer unter Flaggenstaaten und Branchenorganisationen. Einer Studie zufolge kam es in den Jahren von 2000 bis 2015 zu rund 60 Bränden an Bord von Containerschiffen. Laut dem Container- und Ladungsversicherer TT Club hat die Häufigkeit seither noch zugenommen. Circa alle 60 Tage verzeichne man einen Containerschiffsbrand, heißt es.

Zusätzliche Maßnahmen

Vorschläge zur Erweiterung der Feuerlöscheinrichtungen hatte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in den vergangenen Jahren mehrfach in Branchenforen präsentiert. Danach müssten Containerschiffe in bestimmten Abständen an Deck mit Vorrichtungen für automatische Wasservorhänge sowie unter Deck mit flutbaren Schotten zwischen den Laderäumen ausgerüstet werden. Zusätzlich seien fest installierte, ferngesteuerte Wasserwerfer erforderlich, mit denen jede Stelle auf dem Schiff erreicht werden kann. Bei Schiffsneubauten würden diese Maßnahmen sicher mit Kosten in Millionenhöhe zu Buche schlagen – allerdings wettbewerbsneutral, wenn sie per SOLAS-Konvention für alle neuen Schiffe vorgeschrieben wären.

Der Brandschutz auf Containerschiffen ist auch Thema auf dem 57. Deutschen Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar mit Referenten von der IMO, dem Bundesverkehrsministerium und dem GDV. (mph)