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Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt den Beschluss der Justizministerkonferenz, sich für eine effektive Ausgestaltung des Verbandsklagerechtes einzusetzen. Die derzeitigen Umsetzungshorizonte von bis zu zwanzig Jahren bei großen Infrastrukturprojekten seien nicht h[ds_preview]innehmbar.

Die Justizministerkonferenz hat sich auf Antrag des Landes Bremen für eine effektive Ausgestaltung der Aarhus-Konvention und des einschlägigen Unionsrechts in Bezug auf die Verbandsklage ausgesprochen. Dabei sollte die materielle Präklusion, also der Ausschluss neuer Einwendungen innerhalb der gesetzlichen Fristen im gerichtlichen Verfahren, wieder umfassend in das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz des Bundes aufgenommen werden können. Darüber hinaus sollte auch die Beschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs auf umweltbezogene Rechtsvorschriften Eingang in das Unionsrecht finden, so die Justizminister der Länder. Sie bitten die Bundesregierung, sich hierfür auf EU-Ebene einzusetzen.

Der ZDS begrüßt diesen Beschluss der Justizministerkonferenz. In seinem Positionspapier »Standort- und Wettbewerbsfaktor Infrastruktur – Anpassungsbedarfe für das Planungs-, Umwelt- und Verfahrensrecht« hatte sich der Verband bereits für eine Wiedereinführung der materiellen Präklusion bei Klageverfahren ausgesprochen.

»Umsetzungshorizonte von bis zu zwanzig Jahren nicht hinnehmbar«

Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen wie beispielsweise der Überarbeitung der EU-Wasserrahmenrichtlinie oder der Aktualisierung des EU-Artenschutzrechts könne dies dazu beitragen, den Erhalt und Ausbau dringend notwendiger Verkehrsinfrastrukturprojekte zu beschleunigen. Sie seien die grundlegenden Voraussetzungen, damit Deutschland auch in Zukunft einen Spitzenplatz im globalen und europäischen Wettbewerb einnehmen könne.

»Noch immer verzögern oder gefährden langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren Infrastrukturprojekte. Unnötig lange Planungs- und Umsetzungshorizonte von bis zu zwanzig Jahren, wie beispielsweise bei den Fahrrinnenanpassungen von Elbe und Weser, sind nicht hinnehmbar«, so der Veband.