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Die Schifffahrtsorganisation BIMCO hat zwei neue Musterklauseln veröffentlicht, die auf die Bunkersituation nach 2020 zugeschnitten sind.

Herausgekommen sind die »BIMCO 2020 Marine Sulphur Content Clause for Time Charter Parties« und die »BIMCO 2020 Fuel Transition Clause for Tim[ds_preview]e Charter Parties«. »Das Ziel des Unterausschusses war es, Klauseln zu schaffen, die einfach und praktisch sind, und ich bin zuversichtlich, dass wir dieses Ziel erreicht haben«, sagt Peter Eckhardt, Vorsitzender des Drafting Committee und Leiter Chartering and Operations bei der Reederei F. Laeisz.

Die »2020 Marine Fuel Sulphur Content Clause« ersetzt die BIMCO Fuel Sulphur Content Clause 2005 und kann ab sofort in Zeitcharterverträge aufgenommen werden. Die neue Klausel ist integraler Bestandteil der Suite von BIMCOs Standard-Bunkerklauseln für Zeitcharterverträge. »Indem wir die Schwefelgehaltsklausel für Schiffskraftstoffe ab 2020 in die Reihe der Standardbunkerklauseln aufgenommen haben, konnten wir die überarbeitete Klausel kurz und einfach halten. Es ist als einfache Konformitätsbestimmung mit den Schwefelgehaltanforderungen nach MARPOL Annex VI umgesetzt«, sagt Grant Hunter, BIMCO Head of Contracts & Clauses.

Fragen im Zusammenhang mit den Spezifikationen, den Qualitäten und der Qualität/Eignung des von Zeitcharterern gelieferten Kraftstoffs werden den Autoren zufolge durch bestehende Standardbunkerklauseln in Zeitcharter abgedeckt, so dass diese nicht allein in Bezug auf den Schwefelgehalt geändert werden müssen.

Übergangsklausel vorsichtshalber schon früher nutzen

Die neue Fuel Transition Clause ist nicht Teil der Reihe der Bunkerklauseln, da sie sich mit dem einmaligen Fall der Umstellung von 3,50 % Schwefelgehalt Kraftstoff auf 0,50 % Schwefelgehalt befasst. Der Wechsel ist ein Prozess, der vor dem 1. Januar 2020 eingeleitet werden muss, so dass die Eigentümer und Charterer verpflichtet sind, zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Klausel soll eine gerechte Aufteilung der Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten zwischen den Reedern und Befrachtern bei der Verwaltung der Restbestände an Kraftstoff, die ab dem 1. Januar 2020 nach MARPOL nicht mehr konform sind, gewährleisten.

Die Klausel wurde speziell für Zeitcharterverträge entwickelt, die den 1. Januar 2020 umfassen. »Wir empfehlen auch, die Klausel in Zeitcharterverträge mit Rücklieferung sehr nah am 1. Januar 2020 aufzunehmen, wenn Verzögerungen oder Verlängerungen dazu führen können, dass das Schiff nach dem Datum, an dem die Änderung in Kraft tritt, wieder ausläuft«, sagt Hunter.

Gemeinsame Entwicklung

Die Bunkerklauseln 2020 wurden von einem Team entwickelt, das sich aus Reedern, Charterern, Bunkerlieferanten, P&I-Clubs und Rechtsexperten zusammensetzt. Maßgeblich mitgewirkt haben Peter Eckhardt, F. Laeisz, Hamburg, Daniel Chu, Navig8, London, Nicola Ioannou, Oceanfleet Shipping, Athen, Ann Shazell, Cargill Ocean Transportation, Genf, Rob Crees, World Fuel Services, London, Tiejha Smyth, North of England P&I Club, Newcastle, Paul Dean and Alessio Sbraga, HFW, London, Michele White, Intertanko, London.

Die Schifffahrtsorganisation will nun auch eine Arbeitsgruppe einrichten, die prüft, ob eine spezielle Klausel für Scrubber erforderlich ist. Die beiden neuen Klauseln sowie die dazugehörigen Erläuterungen sind auf der BIMCO-Website verfügbar.