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Nach sechs Jahren findet erstmals eine Anpassung der Ablösebeträge für Ausflaggungen anstelle eines Ausgleichs durch Ausbildung ab 2019 statt. Die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen ab 2019 wird ausgesetzt.

Nach sechs Jahren sind die von der Stiftung Schifffahrts[ds_preview]standort Deutschland festgesetzten Ablösebeträge mit Genehmigung des BSH erstmals seit der Anfang 2013 in Kraft getretenen Änderung des Flaggenrechtsgesetzes angepasst worden. Ab Anfang 2019 gelten die erhöhten Ablösebeträge für Ausflaggungen. Die Änderung gilt nur für Ausflaggungen, die in dem Kalenderjahr beantragt werden, das dem Jahr der Änderung folgt.

Wegen der seit Ende 2012 deutlich gestiegenen Ausbildungskosten hätten es die Gremien der Stiftung für notwendig erachtet, die Ablösebeträge zu erhöhen, heißt es. Die aktuellen Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung im Jahr 2019 werden aufrechterhalten.

»Vor dem Hintergrund des weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Umfelds ist es bemerkenswert, dass die Ablösebeträge trotz der stetig schrumpfenden Flotte bis Ende 2018 auf einem konstanten Niveau gehalten werden konnten und die Förderbeträge für die finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung für das Jahr 2019 weiterhin auf dem Niveau des Jahres 2018 bleiben«, erklärt die Stiftung.

Ablösebeträge für das Jahr 2019:

Schiffsgrößenklassen Ablösebeträge ab 1. Januar 2019 Bisher
Bruttoraumzahl bis zu 500 2.051 € 2.000 €
Bruttoraumzahl von über 500 bis 1.600 3.153 € 2.888 €
Bruttoraumzahl von über 1.600 bis 3.000 4.262 € 3.438 €
Bruttoraumzahl von über 3.000 bis 8.000 6.552 € 5.512 €
Bruttoraumzahl von über 8.000 bis 14.000 7.955 € 6.758 €
Bruttoraumzahl von über 14.000 bis 20.000 10.530 € 8.609 €
Bruttoraumzahl von über 20.000 bis 80.000 13.183 € 10.363 €
Bruttoraumzahl von über 80.000 19.632 € 16.169 €

Quelle: Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland

Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung 2019 können voraussichtlich ab Mitte Januar 2019 bei der Stiftung gestellt werden. Die Förderung der Berufsausbildung wird im Vergleich zu 2018 unverändert fortgeführt.

Die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgänge) wird ab dem neuen Jahr ausgesetzt. Vorstand und Kuratorium der Stiftung haben beschlossen, die 2015 erstmals (rückwirkend für 2014) zusätzlich gewährte Förderung für Fortbildungsmaßnahmen nach fünf Jahren Fördertätigkeit in diesem Bereich ab dem Jahr 2019 zur Liquiditätssicherung zunächst auszusetzen. Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen des Jahres 2018 können noch bis Ende Februar 2019 gestellt werden.

Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland mit Sitz in Hamburg fördert die nautische und technische Ausbildung, Qualifizierung und Fortbildung von Besatzungsmitgliedern. Die Stiftung generiert ihre Mittel für die finanzielle Unterstützung aus Ablösebeträgen deutscher Reeder, die ausflaggen. Im Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe (Flaggenrechtsgesetz – FIRG) ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein deutscher Reeder ausflaggen darf. In deutschen Seeschiffsregistern eingetragene Schiffe können nach § 7 FIRG die Genehmigung erhalten, befristet eine andere als die deutsche Nationalflagge zu führen, soweit die durch die Ausflaggung bewirkten Nachteile für den Schifffahrtsstandort Deutschland ausgeglichen werden.

Zur Umsetzung des gesetzlich vorgegebenen Stiftungszweckes und zur Ermittlung und Erhebung der Ablösebeträge hat der Verband Deutscher Reeder die Stiftung gegründet. Der Sozialpartner ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft sowie der VDKS – Verband Deutscher Kapitäne und Schiffsoffiziere haben sich als Zustifter beteiligt. Seit Anfang 2013 werden Ablösebeträge an die Stiftung entrichtet.