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Die Finanzminister der 16 Bundesländer haben einstimmig beschlossen, das Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zu verändern. Die derzeitige Regelung benachteiligt unter anderem deutsche Seehäfen im europäischen Wettbewerb.

Im Rahmen der Finanzministerkonferenz am 29. Novembe[ds_preview]r hatten die Minister festgestellt, dass Unternehmen durch das in Deutschland angewandte Erhebungsverfahren für die Einfuhrumsatzsteuer gegenüber anderen Staaten benachteiligt werden. Es bestehe Handlungsbedarf, um Standortnachteile zu beseitigen. Der Beschluss geht auf eine Initiative der Länder Hamburg und Niedersachsen zurück.

Wird bisher Ware über deutsche Häfen – oder auch Flughäfen – importiert, so muss der Importeur die Steuer auslegen. Erst Monate später erhält er sie im Zuge der Vorsteueranmeldung zurück. Führt ein Importeur die Ladung jedoch über einen ausländischen Hafen ein, etwa in den Niederlanden, so kann er die Einfuhrumsatzsteuer direkt verrechnen und die Liquidität anderweitig nutzen.

Die Finanzminister forderten daher nun Bundesfinanzminister Scholz auf, kurzfristig die Umsetzung der sogenannten »Fristenlösung«, also die Verschiebung von Fälligkeiten, zu veranlassen und gleichlaufend bis Spätsommer nächsten Jahres alle Maßnahmen und zeitlichen Abläufe, die zur Einführung des von den Wirtschaftsbeteiligten favorisierten »Verrechnungsmodells«, zu identifizieren.

»Verrechnungsmodell ist umfassendster Lösungsansatz«

Der Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe (ZDS) begrüßt den einstimmig angenommenen Beschluss der Finanzministerkonferenz. Bundesregierung sowie die Wirtschafts- und nun Finanzminister aller Bundesländer seien sich damit einig, dass das Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer geändert werden müsse, um den akuten und von der ausländischen Konkurrenz stark beworbenen Wettbewerbsnachteil für die im ganzen Bundesgebiet angesiedelten Importeure, Spediteure, Flughäfen und Seehäfen auszuräumen. Zudem würden sich Steuer- und Zolleinnahmen aus dem Ausland nach Deutschland verlagern.

Der Verband begrüßt zudem, dass Bund und Länder das Verrechnungsmodell anstreben. Dieses sei bereits von der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe als umfassendster Lösungsansatz identifiziert worden.

Nach Artikel 211 der EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie von 2006 obliegt es den Mitgliedsstaaten, Vereinfachungen beim Erhebungsverfahren zur Einfuhrumsatzsteuer zuzulassen. Nahezu alle Mitgliedsstaaten machen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Neben Deutschland schöpfen lediglich Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien und Zypern die Möglichkeiten der Richtlinie nicht aus.