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Das dänische See- und Handelsgericht hat ein Verfahren gegen die Fehmarnbelt-Projektgesellschaft Femern A/S wegen Verstoßes gegen das dänische Marketing-Gesetz abgewiesen. Scandlines hatte wegen Falschinformationen und Herabwürdigung geklagt.

Das Gericht gebe Scandlines Recht, da[ds_preview]ss Femern A/S Informationsmaterial ausgearbeitet und distribuiert habe, das laut Urteil »notorisch auf völlig fehlerhaften Informationen beruht«, so die Reederei. Im Urteil werde auch festgehalten, dass das dänische Marketing-Gesetz keine Anwendung findet, da »die Inbetriebnahme der Verbindung in so ferner und unsicherer Zukunft liegt«.

»Wir sind damit zufrieden, dass das Gericht den irreführenden Charakter des von Femern A/S distribuierten Materials anerkennt; wir nehmen auch zur Kenntnis, dass die Bestimmungen des dänischen Marketing-Gesetzes keine Anwendung bei einem Projekt finden, das in so ferner Zukunft liegt und von so großer Unsicherheit geprägt ist wie die Errichtung des Fehmarnbelt-Tunnels«, erklärt so Søren Poulsgaard Jensen, CEO von Scandlines, sagt aber auch: »Die Tatsache, dass eine sich in staatlichem Besitz befindende Gesellschaft ungehindert herabwürdigend und irreführend über unser Geschäft äußern darf, ist nicht zufriedenstellend.«

»Zwingt uns dazu, unseren Kurs zu ändern«

Seit mehreren Jahren gibt Femern A/S laut Scandlines Marketingmaterial mit falschen Informationen zum Fährbetrieb der Reederei heraus, während die staatliche Gesellschaft gleichzeitig bedeutende finanzielle Mittel darauf verwendet, einen eventuell kommenden Fehmarnbelt-Tunnel zu bewerben – von Hüpfburgen über Gummibärchen, Luftballons und Zeichentrickfilmen bis zu einer Kinderzeitschrift mit einem Brettspiel, bei dem man »bestraft« wird, wenn man auf Scandlines-Fähren landet.

»Es ist natürlich in Ordnung, die eigenen Vorzüge zu loben, aber wir wundern uns sehr darüber, dass Femern A/S einen Freifahrtschein erhält, um sich jahrelang negativ zu Wettbewerbern und deren Geschäft zu äußern. Dass die üblichen Bestimmungen im dänischen Marketing-Gesetz außer Acht gelassen werden können, ändert die Spielregeln für die Debatte über das Fehmarnbelt-Projekt und zwingt uns dazu, unseren Kurs zu ändern“, so Søren Poulsgaard Jensen.

Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof nach einer Klage der Reedereien Scandlines und Stena Line die von der Kommission genehmigten staatlichen Beihilfen für das Fehmarnbelt-Projekt für nicht rechtens erklärt. Es sei kein formelles Prüfverfahren eingeleitet worden, hieß es zur Begründung. Die Projektgesellschaft will den Tunnel indes trotzdem weiter planen.