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Container mit Divinylbenzol (DVB) können an Bord ein Brandrisiko sein. Bevor Änderungen in der Gefahrgutverordnung wirksam werden, haben CINS (Cargo Incident Notification System), International Group of P&I Clubs und TT Club nun neue Branchenrichtlinien veröffentlicht.

DVB is[ds_preview]t eine Chemikalie, die anfällig für Polymerisation (eine Form der Selbstreaktion) ist, und. Die DVB-Polymerisation kann dazu führen, dass Hitze und brennbares Gas entstehen. Die Stauung von Containern mit DVB an Bord von Schiffen, könne daher eine Explosions- und Brandgefahr darstellen, wenn dies nicht ordnungsgemäß geschehe, so die Autoren der neuen Richtlinien.

Als Reaktion auf eine Reihe von Polymerisationszwischenfällen, die sich aus der Beförderung von DVB auf dem Seeweg ergaben, änderte die IMO 2018 die Vorschriften für polymerisierende Stoffe wie DVB. Diese Änderungen sind in den Zusätzen 39-18 des IMDG-Codes enthalten und ab dem 1. Januar 2020 verbindlich. AB dem 1. Januar 2019 können Sie bereits auf freiwilliger Basis angewendet werden.

»Im Kühlcontainer oder in einem gekühlten Tankcontainer«

Um die sichere Beförderung von DVB in Containern vor dem 1. Januar 2020 zu gewährleisten, stellen die nun veröffentlichten Branchenleitlinien die in den Änderungen des IMDG-Codes dargelegten Praktiken vor. Die Experten empfehlen, die ab 2020 gültigen Regeln schon jetzt auf freiwilliger Basis zu befolgen.

Insbesondere wird »dringend empfohlen, dass DVB nur in Fässern in einem Kühlcontainer oder in einem gekühlten Tankcontainer befördert wird«.

»Der Absender oder die Person, die die DVB zur Beförderung anbietet, stellt sicher, dass dem Beförderer eine vollständige und vollständige Offenlegung von Informationen über alle Aspekte der Ladung, einschließlich ihrer Vorbereitung auf die Beförderung, der Materialparameter und der getroffenen Annahmen, vorgelegt wird, damit der Beförderer angemessene Vorkehrungen für alle Aspekte der zu erbringenden Dienstleistung, einschließlich der Stauung an Bord des Schiffes, treffen kann«, heißt es.

Das Richtlinienpapier ist hier einzusehen.