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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Elbvertiefung vorläufig untersagt. Auch die Weservertiefung wird vorerst nicht kommen. Ob die beiden Flüsse dennoch ausgebaggert werden, wird frühestens im nächsten Jahr in den Hauptsacheverfahren entschieden

Die Elbvertiefung ist durch das Bundesverwaltungsgericht vorläufig gestoppt worden. Ob sie dennoch durchgesetzt wird, muss nun im Hauptsacheverfahren ent­schie[ds_preview]­­den werden. Bis zur Eröffnung des Verfahrens können nach Expertenangaben aber bis zu anderthalb Jahre vergehen, da zunächst detailliert geprüft werden muss, ob und inwieweit die Bedenken der Kläger berechtigt sind. Bis dahin ist der Bau auf Eis gelegt, was erhebliche Verzögerungen zur Folge hat. Lediglich Maßnahmen zur Ufersicherung dürfen ausgeführt werden.

Mit seinem Veto hat das Bundesverwaltungsgericht den zahlreichen Klagen von Umweltverbänden, Fischern, Deichverbänden und Privatpersonen, darunter Obstbauern im Alten Land, die durch die Vertiefung eine Versalzung ihrer Flächen befürchten, stattgegeben. Die Kläger sind zudem der Meinung, dass eine Elbvertiefung gegen Vorschriften des Gewässer-, Gebiets- und Artenschutzrechts verstoße.

In der maritimen Wirtschaft Hamburgs stieß der Stopp der Elbvertiefung indes erwartungsgemäß auf Kritik, wenngleich in allen Stellungnahmen betont wird, dass es ein vorläufiges Urteil sei, welches die Fahrrinnenanpassung »nur« verzögere. Primär wird gehofft, dass im Hauptsacheverfahren die Vertiefung genehmigt wird. »Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist für die Hamburger Wirtschaft ein zeitlicher Rückschlag, aber keineswegs eine Entscheidung gegen die Fahrrinnenanpassung. Das Gericht hat lediglich zum Ausdruck gebracht, dass vor Abschluss des Verfahrens in der Hauptsache keine sub­stanziellen Arbeiten zur Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden können«, sagte Fritz Horst Melsheimer, Präses der Handelskammer Hamburg. »Vor diesem Hintergrund muss es jetzt darum gehen, das weitere Verfahren zum Wohle von Wirtschaft und Arbeit in der Metropolregion schnellstmöglich zum Abschluss zu bringen.«

Ähnlich äußerte sich Gunther Bonz, Präsident des Unternehmensverbandes Hafen Hamburg (UVHH), der ebenfalls auf eine schnelle Entscheidung zugunsten der Elbvertiefung drängt: »Die Hamburger Hafenwirtschaft zeigt Verständnis dafür, dass

die Maßnahme vom Bundesverwaltungs­gericht sorgfältig geprüft wird. Jetzt kommt es allerdings maßgeblich darauf an, dass in der Sache schnell entschieden wird. Ein Rechtsstaat zeichnet sich auch dadurch aus, dass notwendige Entscheidungen zeitnah getroffen werden. Dass dies möglich ist, hat das Bundesverfassungsgericht bei den Entscheidungen zum Europäischen Fiskalpakt und zu Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro bewiesen.«

Klaus Heitmann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutscher Seehafenbetriebe (ZDS), schließt durch die erneute Verzögerung der Baggerarbeiten sogar Reaktionen von Kunden nicht aus. »Der vorläufige Beschluss ist ein herber Rückschlag für den Seehafenstandort Deutschland, aber keine Entscheidung gegen die Fahrrinnenanpassung. Sie ist ein Projekt von nationaler Bedeutung und dringender denn je. Die bisherigen Verzögerungen haben dazu geführt, dass große Schiffe in immer kürzeren Zeitfenstern abgefertigt werden müssen, was erhebliche Mehrkosten zur Folge hat. Kundenreaktionen sind durch die weiteren Verzögerungen nicht mehr auszuschließen«, betonte Heitmann.

Dr. Hans-Heinrich Witte, Präsident der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Nord, zeigte ebenfalls Verständnis für die Entscheidung des Gerichts, wies aber darauf hin, dass es nicht ungewöhnlich sei, in Eilverfahren zugunsten der Antragsteller zu entscheiden. Er zeigte sich zuversichtlich, dass die Gegenargumente im weiteren Verfahren entkräftet werden können und rechnet deshalb damit, »dass es im Hauptsacheverfahren zu einer für uns positiven Entscheidung kommt«.

Auch Weservertiefung ausgesetzt

Die Weservertiefung ist ebenfalls vorerst vom Tisch. Damit kam die Planfeststellungsbehörde bei der Wasser- und Schifffahrts­direktion Nordwest in Aurich der Empfehlung des Bundesverwaltungs­gerichts nach, die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses für die Weseranpassung auszusetzen. Das bedeutet, dass auch mit den Ausbauarbeiten bis zu einer Entscheidung des Gerichts, das sich derzeit mit den eingegangenen Klagen befasst, in der Hauptsache nicht begonnen wird. Das Bundesverwaltungsgericht wies in einer Pressemitteilung, analog zur Elbvertiefung, aber darauf hin, dies nicht als Hinweis auf eine mögliche Vorentscheidung im Hauptsacheverfahren zu verstehen, da der Ausgang des Verfahrens weiterhin offen sei.