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Das Oberverwaltungsgericht Bremen (OVG) den verhängten Baustopp am Offshore Terminal Bremerhaven (OTB) bestätigt. Es zog sogar in Zweifel, ob es überhaupt einen Bedarf für einen Schwerlasthafen gibt.

Das Verfahren geht jetzt zurück an das Verwaltungs[ds_preview]gericht, das über die Klage des BUND endgültig entscheiden muss. Bis es zum Bau des 180-Mio.-Projektes kommt, könnten nun noch Jahre vergehen. Auf dem 25 ha großen Terminal an der Weser sollen Windkraftanlagen montiert und umgeschlagen werden.

»Mit den aufgeworfenen Fragestellungen, insbesondere zur Bedarfsanalyse und zu technischen Aspekten der Offshore-Anlagen, werden wir uns im weiteren Verfahren in enger Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde ausführlich auseinandersetzen«, kündigte Bremens Wirtschaftssenator Martin Günthner an.

Seit Beginn der Planung für den Hafen im Jahr 2009 habe es gravierende Veränderungen in der Offshore-Windenergieindustrie gegeben, argumentierte das Gericht. Gutachten zu Umschlagzahlen und Auslastung seien nicht nachvollziehbar. Aktuelle Entwicklungen bei der Offshore-Windindustrie seien nur unzureichend berücksichtigt. Das Gericht bezieht sich dabei vor allem auf das ­novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), in dem die Ausbauziele für Offshore-Windenergie deutlich nach unten korrigiert wurden.

»Auch mit diesen Hinweisen werden wir uns intensiv auseinandersetzen«, so Günthner. Der OTB bleibe das zentrale Infrastrukturprojekt des Landes und wird den Hafenstandort Bremerhaven mit der Anbindung von rund 250 Hektar Gewerbefläche nachhaltig stärken.