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Nach der Untersuchung zweier Brände von Holzkohleladungen an Bord von Containerschiffen 2015 (»MSC Katrina«) und 2016 (»Ludwigshafen Express«) hat sich[ds_preview] die Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung für eine Nachbesserung des IMDG-Codes ausgesprochen. Das Bundesverkehrsministerium solle sich bei der IMO für entsprechende Anpassungen einsetzen, um zu verhindern, dass sich Holzkohle (nach derzeitigen Vorschriften nicht als Gefahrgut Klasse 4.2 zu klassifizieren) währen der Seereise entzündet. Ferner müsse sichergestellt werden, dass selbsterhitzungsfähige Stoffe gut erreichbar an Deck gestaut werden. Auch unter Slot-Partnern in der Linienfahrt müsse der Informationsaustausch über riskante Ladungen intensiviert werden.